PKV-Lexikon: Begriffe verständlich erklärt
Die wichtigsten Begriffe rund um die private Krankenversicherung, jeweils in einem Satz erklärt. Über den Begriff gelangen Sie zur ausführlichen Erläuterung.
Die Altersrückstellung ist der Teil Ihres PKV-Beitrags, den Ihre Gesellschaft zurücklegt, um die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern.
Eine Anwartschaft ist eine Vereinbarung, mit der Sie Ihren Versicherungsschutz vorübergehend ruhen lassen und dabei Ihre erworbenen Rechte behalten.
Der auslösende Faktor ist der Schwellenwert, ab dem eine private Krankenversicherung ihre Beiträge überprüfen und anpassen muss.
Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif, dessen Leistungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und dessen Beitrag den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten darf.
Die Beihilfe ist die Kostenerstattung des Dienstherrn für Beamte und deren Angehörige im Krankheitsfall.
Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein, mit dem Sie heute zusätzlich einzahlen, um den Beitrag ab einem festgelegten Alter zu senken.
Bisex-Tarife wurden vor 2013 kalkuliert und unterscheiden im Beitrag zwischen Männern und Frauen; Unisex-Tarife gelten seit dem 21. Dezember 2012 einheitlich für beide Geschlechter.
Ein geschlossener Tarif ist ein Tarif, den die Gesellschaft für Neukunden nicht mehr anbietet — bestehende Verträge laufen unverändert weiter.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze, ist das Bruttojahresgehalt, ab dem ein Angestellter frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen darf.
Der Kopfschaden ist der durchschnittliche Leistungsaufwand je versicherter Person und Jahr – die zentrale Rechengröße für Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung.
Ein Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf den Beitrag, den eine private Krankenversicherung wegen einer Vorerkrankung erhebt.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor Ihre private Krankenversicherung Leistungen erstattet.
Der Standardtarif ist ein gesetzlich geregelter PKV-Tarif mit begrenztem Beitrag, der nur Versicherten offensteht, deren Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde.
Der Treuhänder ist eine unabhängige Person, die jede Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung prüfen und ihr zustimmen muss.
Der Übertragungswert ist der Teil Ihrer Altersrückstellung, der beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft mitgegeben wird.
Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.
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