Von A bis Z
PKV-Lexikon: Begriffe verständlich erklärt
Die wichtigsten Begriffe rund um die private Krankenversicherung, jeweils in einem Satz erklärt. Über den Begriff gelangen Sie zur ausführlichen Erläuterung.
AltersrückstellungDie Altersrückstellung ist der Teil Ihres PKV-Beitrags, den Ihre Gesellschaft zurücklegt, um die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern.AnwartschaftEine Anwartschaft ist eine Vereinbarung, mit der Sie Ihren Versicherungsschutz vorübergehend ruhen lassen und dabei Ihre erworbenen Rechte behalten.ArbeitgeberzuschussDer Arbeitgeberzuschuss ist der Anteil, den Ihr Arbeitgeber zu Ihrem PKV-Beitrag beisteuert – die Hälfte des Beitrags, begrenzt auf einen gesetzlichen Höchstbetrag.Auslösender FaktorDer auslösende Faktor ist der Schwellenwert, ab dem eine private Krankenversicherung ihre Beiträge überprüfen und anpassen muss.BasistarifDer Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif, dessen Leistungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und dessen Beitrag den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten darf.BeihilfeDie Beihilfe ist die Kostenerstattung des Dienstherrn für Beamte und deren Angehörige im Krankheitsfall.BeitragsentlastungstarifEin Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein, mit dem Sie heute zusätzlich einzahlen, um den Beitrag ab einem festgelegten Alter zu senken.BeitragsrückerstattungDie Beitragsrückerstattung ist die Rückzahlung eines Teils Ihrer Jahresbeiträge, wenn Sie im Kalenderjahr keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht haben.Bisex- und Unisex-TarifeBisex-Tarife wurden vor 2013 kalkuliert und unterscheiden im Beitrag zwischen Männern und Frauen; Unisex-Tarife gelten seit dem 21. Dezember 2012 einheitlich für beide Geschlechter.Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)Die GOÄ ist die Verordnung, nach der Ärztinnen und Ärzte privat Versicherten ihre Leistungen in Rechnung stellen – mit festen Sätzen und Steigerungsfaktoren.Geschlossene Tarife in der PKVEin geschlossener Tarif ist ein Tarif, den die Gesellschaft für Neukunden nicht mehr anbietet — bestehende Verträge laufen unverändert weiter.JahresarbeitsentgeltgrenzeDie Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze, ist das Bruttojahresgehalt, ab dem ein Angestellter frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen darf.KopfschadenDer Kopfschaden ist der durchschnittliche Leistungsaufwand je versicherter Person und Jahr – die zentrale Rechengröße für Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung.KrankentagegeldDas Krankentagegeld ersetzt den Verdienstausfall, der Ihnen durch eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit entsteht – gezahlt als fester Betrag je Tag.LeistungsausschlussEin Leistungsausschluss ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der eine private Krankenversicherung bestimmte Erkrankungen dauerhaft von der Erstattung ausnimmt.NotlagentarifDer Notlagentarif ist ein gesetzlicher Auffangtarif, in den privat Versicherte rutschen, wenn sie mit ihren Beiträgen dauerhaft im Rückstand sind.ÖffnungsaktionDie Öffnungsaktion ist eine Zusage der privaten Krankenversicherer, neu verbeamtete Personen innerhalb von sechs Monaten ohne Ablehnung aufzunehmen.RechnungszinsDer Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem eine private Krankenversicherung die Verzinsung Ihrer Altersrückstellung in ihrer Kalkulation ansetzt.RisikozuschlagEin Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf den Beitrag, den eine private Krankenversicherung wegen einer Vorerkrankung erhebt.SelbstbeteiligungDie Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor Ihre private Krankenversicherung Leistungen erstattet.StandardtarifDer Standardtarif ist ein gesetzlich geregelter PKV-Tarif mit begrenztem Beitrag, der nur Versicherten offensteht, deren Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde.TreuhänderDer Treuhänder ist eine unabhängige Person, die jede Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung prüfen und ihr zustimmen muss.ÜbertragungswertDer Übertragungswert ist der Teil Ihrer Altersrückstellung, der beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft mitgegeben wird.WahlleistungenWahlleistungen sind Leistungen im Krankenhaus, die über die allgemeine Versorgung hinausgehen und gesondert vereinbart und berechnet werden müssen.WartezeitDie Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem Ihre private Krankenversicherung für bestimmte Leistungen noch nicht aufkommen muss.
Prüfen Sie jetzt Ihr Einsparpotenzial
Senden Sie uns Ihre aktuelle Police und erhalten Sie innerhalb weniger Werktage eine Einschätzung Ihrer Einsparmöglichkeiten.
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
