Beihilfe, Leistungen, Familie
Private Krankenversicherung für Beamte
Als Beamter haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Oftmals ist die PKV die bessere Wahl, nicht nur wegen der umfassenderen Leistungen, sondern auch aufgrund der speziellen Beihilfen, die Sie von Ihrem Dienstherrn erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die private Krankenversicherung für Beamte und wie Sie die optimale Versicherung für sich und Ihre Familie finden.
Warum sich die PKV für Beamte lohnt
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte
Die private Krankenversicherung bietet Beamten zahlreiche Vorteile. Einer der wichtigsten Punkte ist der umfangreichere Leistungskatalog im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem können Beamte von staatlichen Beihilfen profitieren, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Für den Beamten selbst übernimmt die Beihilfe in der Regel 50 % der Krankheitskosten, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, für Ehepartner 70 % und für Kinder 80 %. Im Ruhestand steigt der Satz beim Bund und in 14 Ländern auf 70 % — in Bremen und Hessen dagegen nur auf 60 %, solange Sie allein stehen. Nur der verbleibende Anteil muss privat abgesichert werden. (Alle Sätze Stand 2026, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder.)
Bessere Leistungen
Höherer Leistungsumfang im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Beihilfe
Staatliche Unterstützung in Form von Beihilfe, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt.
Kostenersparnis
Möglichkeit, durch die Kombination aus Beihilfe und PKV erheblich zu sparen.

Was Sie über regionale Unterschiede wissen sollten
Unterschiedliche Beihilfesätze je nach Bundesland
Über die Beihilfesätze kursieren viele Vergleichstabellen, und ein Teil davon ist falsch. Wir haben deshalb im August 2026 für alle 16 Länder und den Bund in der jeweiligen Beihilfeverordnung selbst nachgelesen. Das Ergebnis ist unaufgeregter, als es meist dargestellt wird — aber an einer Stelle deutlich wichtiger.
Die gute Nachricht zuerst: 14 Länder und der Bund rechnen identisch. Wer aktiv im Dienst ist, bekommt 50 %; ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind 70 %; im Ruhestand 70 %; der Ehepartner 70 %; jedes Kind 80 %. Zwischen Bayern und Sachsen etwa besteht kein Unterschied — beide Länder wenden dieselben Sätze an. Warum sich der Irrtum, Bayern zahle mehr, so hartnäckig hält und was im Freistaat tatsächlich anders ist, steht auf der Seite zur PKV für Beamte in Bayern.
Die Ausnahme sind Bremen und Hessen. Diese beiden Länder rechnen nicht nach Status, sondern nach Familienstand: allein stehend 50 %, verheiratet 55 %, je Kind 5 Prozentpunkte mehr, höchstens 70 %. Im Ruhestand kommen 10 Punkte dazu, bei Witwen- oder Witwergeld weitere 5.
Daraus folgt der praktisch wichtigste Unterschied im ganzen Bundesgebiet:
| 14 Länder und Bund | Bremen und Hessen | |
|---|---|---|
| Allein stehender Pensionär: Beihilfe | 70 % | 60 % |
| Allein stehender Pensionär: privat abzusichern | 30 % | 40 % |
Ein alleinstehender Pensionär in Bremen oder Hessen muss also 40 % seiner Krankheitskosten privat abdecken statt 30 % — ein Drittel mehr Restkosten als bei gleicher Besoldung in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz. Wer mit einem 30-%-Tarif in den Ruhestand geht und in Hessen wohnt, hat eine Lücke von 10 Prozentpunkten, die niemand automatisch schließt.
Hier die geprüften Sätze im Überblick. Die Spalten für Ehepartner und Kind stehen nicht in der Tabelle, weil sie sich nicht unterscheiden: In allen Ländern des Bundesmodells sind es 70 % für den Ehepartner und 80 % je Kind. In Bremen und Hessen gibt es diese eigenen Sätze nicht — dort erhöht jede berücksichtigungsfähige Person Ihren eigenen Satz.
| Land | aktiv | ab 2 Kindern | Ruhestand | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Bund | 50 % | 70 % | 70 % | § 46 BBhV |
| Baden-Württemberg | 50 % | 70 % | 70 % | § 14 BVO |
| Bayern | 50 % | 70 % | 70 % | § 46 BayBhV |
| Berlin | 50 % | 70 % | 70 % | § 46 LBhVO |
| Brandenburg | 50 % | 70 % | 70 % | § 62 LBG |
| Bremen | 50 / 55 % | + 5 je Kind | 60 % | § 12 BremBVO |
| Hamburg | 50 % | 70 % | 70 % | HmbBeihVO |
| Hessen | 50 / 55 % | + 5 je Kind | 60 % | § 15 HBeihVO |
| Mecklenburg-Vorpommern | 50 % | 70 % | 70 % | § 80 LBG |
| Niedersachsen | 50 % | 70 % | 70 % | § 43 NBhVO |
| Nordrhein-Westfalen | 50 % | 70 % | 70 % | § 12 BVO |
| Rheinland-Pfalz | 50 % | 70 % | 70 % | § 57 BVO |
| Saarland | 50 % | 70 % | 70 % | § 15 BhVO |
| Sachsen | 50 % | 70 % | 70 % | § 57 SächsBhVO |
| Sachsen-Anhalt | 50 % | 70 % | 70 % | § 3 BesVersEG |
| Schleswig-Holstein | 50 % | 70 % | 70 % | § 6 BhVO |
| Thüringen | 50 % | 70 % | 70 % | ThürBhVO |
In Bremen und Hessen steigt der Satz je Kind um 5 Punkte, höchstens auf 70 %; der Ruhestandswert von 60 % gilt für allein Stehende, Verheiratete kommen auf 65 %. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben keine eigene Beihilfeverordnung erlassen, sondern wenden über die genannte Vorschrift die Bundesbeihilfeverordnung an. (Eigene Erhebung, Stand 26. August 2026, jeweils am Verordnungstext geprüft.)
Drei Einschränkungen gehören dazu, sonst führt die Tabelle in die Irre. Erstens gelten daneben Sonderregeln, die keine Regelsätze sind: Bei Aussteuerung oder angeborenen Leiden steigt der Satz in vielen Ländern um 20 Punkte auf höchstens 90 %, und mehrere Länder erhöhen auf Antrag, wenn der PKV-Beitrag einen großen Teil des Einkommens frisst. Zweitens gilt der Ehepartnersatz nur unterhalb einer Einkommensgrenze — die ist länderverschieden, und wir haben sie bisher nur für Bund und Berlin (20.000 Euro) und Bremen (10.000 Euro) belegt. Fragen Sie den für Sie zuständigen Beihilfeträger, bevor Sie mit dem Satz Ihres Ehepartners rechnen. Drittens ist die Tabelle ein Stand, kein Versprechen: Beihilfeverordnungen werden geändert.
Neben den Sätzen unterscheiden sich auch die Beihilfeträger, die in den Ländern für die Abwicklung zuständig sind. Die Zuständigkeit ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt: mal ein Landesamt für Finanzen oder für Besoldung, mal ein Personaldienstleister, ein Regierungspräsidium oder sogar ein Finanzamt. Im Saarland ist die Bearbeitung seit 2024 ganz ausgelagert. Es ist wichtig, die spezifischen Beihilfeträger Ihres Bundeslandes zu kennen und sich über deren Leistungen und Anforderungen zu informieren, um Ihre Beihilfeansprüche optimal zu nutzen.
| Bundesland | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) |
| Bayern | Landesamt für Finanzen (LfF) |
| Berlin | Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA), Bereich Beihilfe |
| Brandenburg | Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) |
| Bremen | Performa Nord, Eigenbetrieb des Landes Bremen |
| Hamburg | Zentrum für Personaldienste (ZPD) |
| Hessen | Beihilfenstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF MV) |
| Niedersachsen | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) |
| Nordrhein-Westfalen | Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF) |
| Saarland | Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), Beihilfedienste Saarland — die Bearbeitung wurde am 2. April 2024 dorthin übertragen |
| Sachsen | Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) |
| Sachsen-Anhalt | Beihilfestelle beim Finanzamt Dessau-Roßlau, Bezügestelle Dessau |
| Schleswig-Holstein | Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein (DLZP) |
| Thüringen | Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) |
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Finden Sie den besten Tarif für Ihre Bedürfnisse
PKV Tarifvergleich und -auswahl
Ein gründlicher Vergleich der verschiedenen PKV-Anbieter und -Tarife ist unerlässlich. Nutzen Sie einen PKV-Rechner, um verschiedene Szenarien durchzuspielen und den besten Tarif für Ihre Situation zu finden.

Ihre Versicherung nach Maß
Individuelle Anpassungsmöglichkeiten der PKV
Sie können Ihre Krankenversicherung genau auf Ihre Bedürfnisse und Ihre persönliche Lebenssituation zuschneiden. So stellen Sie sicher, dass Sie optimal abgesichert sind.
Der ideale Einstieg in die PKV
Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter
Für sie gibt es spezielle Einsteigertarife, die eine günstige und passende Krankenversicherungslösung bieten. Diese Tarife sind auf die Bedürfnisse von Anwärtern zugeschnitten und ermöglichen einen kostengünstigen Einstieg in die PKV.
Ergänzen Sie Ihre Absicherung sinnvoll
Private Krankenversicherung für Beamte mit Familien
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung muss in der PKV jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Für Kinder besteht der Beihilfeanspruch, solange sie beim Familienzuschlag berücksichtigt werden — also bis 18, in Ausbildung längstens bis 25. Danach muss der Versicherungsschutz umgestellt werden. Daher ist es wichtig, auch die Familienangehörigen in die Versicherungsplanung mit einzubeziehen.

Ergänzen Sie Ihre Absicherung sinnvoll
Zusatzversicherungen in der PKV für Beamte
Sie bieten eine zusätzliche Absicherung für Leistungen, die von der normalen PKV nicht vollständig abgedeckt werden. Je nach Bedarf können Sie zum Beispiel eine Zusatzversicherung für Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen abschließen.
Ihr Beihilfesatz ändert sich mehrmals im Leben — der Tarif muss folgen
Der Beihilfesatz ist keine feste Größe: Er ändert sich bei bestimmten Lebensereignissen, und der private Resttarif muss jedes Mal angepasst werden — sonst zahlen Sie für Prozente mit, die längst der Dienstherr trägt.
Vier Ereignisse verschieben den Satz:
- Das zweite berücksichtigungsfähige Kind. Der Satz für Sie selbst springt von 50 % auf 70 % (in Bremen und Hessen steigt er in 5-Punkt-Schritten). Ihr Resttarif müsste von 50 % auf 30 % sinken.
- Der Eintritt in den Ruhestand. In 14 Ländern und beim Bund steigt der Satz auf 70 %, in Bremen und Hessen bei allein Stehenden nur auf 60 %.
- Heirat oder Scheidung. In Bremen und Hessen verändert das den Satz unmittelbar, weil dort der Familienstand zählt. In den übrigen Ländern ändert es nichts an Ihrem eigenen Satz, wohl aber an dem Ihres Ehepartners.
- Kinder fallen aus der Berücksichtigung. Der Beihilfeanspruch für ein Kind endet, wenn es nicht mehr beim Familienzuschlag berücksichtigt wird — also mit 18, in Ausbildung längstens mit 25. Fällt damit das zweite Kind weg, kann auch Ihr eigener erhöhter Satz entfallen.
Der entscheidende Punkt: Kein Versicherer passt Ihren Tarif von sich aus an. Die Beihilfestelle meldet die Änderung nicht an Ihre PKV, und die PKV fragt nicht nach. Wer nach der Geburt des zweiten Kindes weiter einen 50-%-Tarif zahlt, versichert 20 Prozentpunkte doppelt — jahrelang, ohne es zu merken. Umgekehrt entsteht bei einem Umzug nach Hessen oder Bremen kurz vor der Pensionierung eine echte Lücke, wenn niemand den Tarif von 30 % auf 40 % anhebt.
Die meisten Gesellschaften räumen für solche Anpassungen eine Frist ein, innerhalb derer die Umstellung ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist. Wie lang sie ist und was danach gilt, steht in den Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs — nicht im Gesetz. Wer die Frist verpasst, kommt oft nur noch mit Gesundheitsprüfung in den passenden Tarif.
Was die Beihilfe nicht zahlt
Diese doppelte Begrenzung wird häufig übersehen: Ihr Prozentsatz gilt nicht auf die Rechnung, sondern auf den beihilfefähigen Anteil der Rechnung.
Praktisch heißt das: Liegt eine Arztrechnung über dem Höchstsatz, den Ihre Beihilfeverordnung anerkennt, bekommen Sie Ihre 50 oder 70 % nur auf den anerkannten Teil. Der Rest bleibt vollständig bei Ihnen — unabhängig von Ihrem Bemessungssatz. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob ein Resttarif wirklich passt: Ein guter beihilfekonformer Tarif übernimmt auch das, was die Beihilfe als nicht beihilfefähig einstuft, ein schlechter lässt es liegen.
Typische Felder, in denen das auffällt, sind Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, Heilpraktikerleistungen sowie Sehhilfen. Wie weit die Beihilfe hier geht, ist von Land zu Land verschieden geregelt und ändert sich häufiger als die Bemessungssätze. Deshalb nennen wir dazu bewusst keine bundesweiten Zahlen — die konkrete Antwort steht in der Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn und in Ihren Versicherungsbedingungen.
Für die verbleibende Differenz gibt es Beihilfeergänzungstarife. Sie greifen genau dort, wo die Beihilfe einen Betrag nicht als beihilfefähig anerkennt, und sind deshalb etwas anderes als eine gewöhnliche Zusatzversicherung. Ob sich ein solcher Tarif lohnt, hängt davon ab, wie großzügig Ihr Land bei den Höchstsätzen ist — und ist eine der Fragen, die sich ohne Blick in Ihre konkrete Police nicht beantworten lässt.
Vorerkrankungen: die Öffnungsaktion und ihre Sechs-Monats-Frist
Für neu verbeamtete Personen gibt es davon eine wichtige Ausnahme.
Die teilnehmenden Gesellschaften haben sich in der sogenannten Öffnungsaktion freiwillig verpflichtet, Beamtinnen und Beamte bei erstmaliger Verbeamtung aufzunehmen, und zwar mit zwei festen Zusagen: Der Risikozuschlag beträgt höchstens 30 %, und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Eine Gesundheitsprüfung findet trotzdem statt — sie entscheidet über die Höhe des Zuschlags innerhalb dieser Grenze, nicht mehr über die Aufnahme.
Zwei Einschränkungen sind entscheidend, und beide werden regelmäßig übersehen:
- Die Frist beträgt sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses. Danach gilt die Zusage nicht mehr, und es bleibt bei der normalen Risikoprüfung mit allem, was dazugehört.
- Es ist eine Selbstverpflichtung, kein Gesetz. Nicht jede Gesellschaft nimmt teil, und wer teilnimmt, ist eine Frage der aktuellen Liste, nicht des Rechtsanspruchs.
Für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung ist dieses Zeitfenster oft die einzige Gelegenheit, überhaupt zu vernünftigen Konditionen in die PKV zu kommen. Es ungenutzt verstreichen zu lassen, ist die teuerste Entscheidung, die man in diesem Bereich treffen kann — und sie fällt fast immer aus Unkenntnis, nicht aus Absicht.
Rechenbeispiel: was zehn Prozentpunkte ausmachen
Die folgenden Beträge sind angenommen, keine Tarifpreise — sie sollen nur die Größenordnung sichtbar machen.
Angenommen, ein beihilfekonformer Tarif kostet 12 Euro monatlich je Prozentpunkt Restabsicherung. Dann ergibt sich:
| Situation | Beihilfe | privat abzusichern | Beitrag im Beispiel |
|---|---|---|---|
| Pensionär, Niedersachsen | 70 % | 30 % | 360 Euro |
| Pensionär, Hessen, allein stehend | 60 % | 40 % | 480 Euro |
| Aktiver Beamter, ein Kind | 50 % | 50 % | 600 Euro |
| Aktiver Beamter, zwei Kinder | 70 % | 30 % | 360 Euro |
Zwei Dinge werden daran deutlich. Erstens kostet der Umzug von Niedersachsen nach Hessen im Ruhestand in diesem Beispiel 120 Euro im Monat, also 1.440 Euro im Jahr — allein wegen der Beihilfeverordnung, bei identischer Gesundheit und identischer Pension. Zweitens ist die Geburt des zweiten Kindes der größte einzelne Hebel im ganzen Beamtenleben: Der eigene Beitrag kann sich in diesem Beispiel um 240 Euro monatlich verringern, sofern der Tarif rechtzeitig angepasst wird.
Alle Beträge oben sind Rechenbeispiele mit einem angenommenen Preis je Prozentpunkt, keine Zusage für Ihren Fall. Was bei Ihnen möglich ist, ergibt sich erst aus Ihrer Police und Ihrem Bundesland.
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Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert die Beihilfe für Beamte in der PKV?
Als Beamter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die einen Teil Ihrer Krankheitskosten übernimmt – je nach Bundesland und Familiensituation zwischen 50 % und 70 %. Im aktiven Dienst ist es in der Regel die Hälfte; 70 % erreichen Sie meist erst im Ruhestand oder ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind. Den verbleibenden Anteil sichern Sie über eine private Restkostenversicherung ab. Diese Kombination macht die PKV für Beamte in der Regel deutlich günstiger als die GKV.
Wie hoch ist die Beihilfe und warum variiert sie je nach Bundesland?
Weniger, als oft behauptet wird. 14 Länder und der Bund rechnen identisch: 50 % im aktiven Dienst, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 % im Ruhestand, 70 % für den Ehepartner, 80 % je Kind. Zwischen Bayern und Sachsen zum Beispiel besteht kein Unterschied. Anders rechnen nur Bremen und Hessen: dort zählt der Familienstand — allein stehend 50 %, verheiratet 55 %, je Kind 5 Punkte mehr, im Ruhestand 10 Punkte mehr. Ein allein stehender Pensionär kommt dort auf 60 % statt 70 %. Einen Satz von 80 % für den Beamten selbst gibt es in keinem Bundesland — 80 % ist der Satz für berücksichtigungsfähige Kinder. (Eigene Erhebung, Stand 26. August 2026, jeweils am Verordnungstext geprüft.) Jedes Bundesland hat außerdem einen eigenen Beihilfeträger (z. B. LfF Bayern, LBV NRW), der die Abwicklung übernimmt.
Können auch Beamtenanwärter bereits in die PKV wechseln?
Ja, auch Beamtenanwärter können sich privat krankenversichern. Es gibt spezielle Einsteigertarife, die günstige Konditionen für Anwärter bieten. Da der Beihilfesatz für Anwärter in der Regel 50 % beträgt, lässt sich der passende Restkostentarif kostengünstig gestalten.
Ich habe eine Vorerkrankung — komme ich überhaupt in die PKV?
In den ersten sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung ja, und zwar zu geschützten Konditionen. Die an der sogenannten Öffnungsaktion teilnehmenden Gesellschaften haben sich verpflichtet, neu verbeamtete Personen aufzunehmen: Der Risikozuschlag beträgt höchstens 30 %, Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Eine Gesundheitsprüfung findet trotzdem statt, sie entscheidet aber nur noch über die Höhe des Zuschlags innerhalb dieser Grenze. Zwei Dinge sind wichtig: Die Frist von sechs Monaten ab Dienstbeginn ist hart, und es handelt sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden Gesellschaften, nicht um einen gesetzlichen Anspruch. Wer das Zeitfenster verstreichen lässt, unterliegt wieder der normalen Risikoprüfung.
Wie versichere ich meine Familie als Beamter in der PKV?
Anders als in der GKV gibt es in der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Für Kinder von Beamten gibt es jedoch günstige Kindertarife, und auch für den Ehepartner ist die PKV oft günstiger als in der GKV, wenn dieser ebenfalls Beihilfeanspruch hat. Wir beraten Sie zur optimalen Familienabsicherung.
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich in den Ruhestand gehe?
Beim Bund und in 14 Ländern steigt der Beihilfesatz auf 70 %, Sie müssen also nur noch 30 % privat absichern — das senkt den Beitrag spürbar. In Bremen und Hessen gilt das nur eingeschränkt: Dort kommt ein allein stehender Pensionär auf 60 %, muss also weiterhin 40 % privat abdecken. Wichtig in beiden Fällen: Der Tarif wird nicht automatisch umgestellt. Sie müssen die Anpassung selbst veranlassen, sonst zahlen Sie entweder zu viel oder haben eine Deckungslücke. Ihre Altersrückstellungen, die Sie über die Jahre aufgebaut haben, kommen Ihnen nun zugute und dämpfen den altersbedingten Beitragsanstieg.
Über PKVservice
PKVservice vermittelt seit 2010 Kontakte zwischen privat Krankenversicherten und spezialisierten PKV-Experten. Die Gründung erfolgte aus der Beratungspraxis heraus: Vor 2010 haben wir privat Krankenversicherte selbst betreut – zum Wechsel ebenso wie zur Tarifoptimierung nach §204 VVG. Heute beraten wir nicht mehr selbst, sondern stellen den Kontakt zu den Experten her, die das täglich tun.
Über 330.000 vermittelte Interessenten und mehr als 30.000 erfolgreiche Optimierungen später kennen wir diesen Markt aus beiden Richtungen – die Tarifwelten der Gesellschaften und die Experten, die damit arbeiten. Zu unserem Netzwerk gehören über 100 PKV-Spezialisten bundesweit, darunter ehemalige Mitarbeiter von Krankenversicherungen und auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte. Mit vielen von ihnen arbeiten wir seit über einem Jahrzehnt zusammen.
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