PKVservice · Ratgeber

Letzte Chance für den PKV-Wechsel: Was sich 2027 ändert

Wer 2026 zwischen 77.400 und rund 84.600 Euro brutto verdient und in die private Krankenversicherung wechseln möchte, hat dafür nur noch wenige Wochen Zeit.

Wechsel prüfen lassen

Grund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2027 außerplanmäßig um 3.600 Euro und liegt dann bei voraussichtlich 84.600 Euro. Wer diese Grenze mit seinem Einkommen nicht erreicht, bleibt ab dem 1. Januar 2027 versicherungspflichtig. Der private Vertrag muss vor dem 1. Januar 2027 laufen; welche Frist für den Ausstieg aus der Kasse gilt, hängt davon ab, ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind (weiter unten erklärt).

Was genau beschlossen wurde

2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat (Stand 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Normalerweise steigt sie im Takt der Löhne. Für 2027 kommt eine Sonderanhebung von 300 Euro monatlich hinzu — insgesamt 3.600 Euro im Jahr. Nach der regulären Anpassung auf 81.000 Euro ergibt das rund 84.600 Euro. Der endgültige Wert steht erst im Herbst 2026 fest, wenn die Sozialversicherungsrechengrößen veröffentlicht werden.

Wer jetzt handeln muss

Sie könnten 2026 wechseln, ab 2027 nicht mehr. Für sie ist es die letzte Gelegenheit auf absehbare Zeit.

Wer 2026 durch eine Gehaltserhöhung über 77.400 Euro gekommen ist. Ein verbreiteter Irrtum: Die Versicherungsfreiheit beginnt erst zum 1. Januar des Folgejahres — und dann gilt bereits die neue Grenze von 84.600 Euro. Wer 2026 also 82.000 Euro verdient, kommt 2027 nicht in die PKV.

Wer bereits privat versichert ist, ist nicht betroffen. Für Versicherte, die am 31. Dezember 2026 privat versichert waren, gilt die Grenze ohne Sonderanhebung, also 81.000 Euro. Der Bestand bleibt geschützt.

Die beiden Fristen

Sie sind freiwillig gesetzlich versichert (Sie verdienen bereits über der Grenze und sind aus eigenem Entschluss in der Kasse geblieben): Dann kündigen Sie. Es gilt eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende (§ 175 Absatz 4 SGB V). Damit der private Vertrag am 1. Dezember 2026 beginnen kann, muss die Kündigung spätestens am 30. September 2026 vorliegen.

Ihre Versicherungspflicht endet erst zum Jahreswechsel, weil Sie 2026 erstmals über die Grenze kommen: Dann müssen Sie gar nicht kündigen — die Pflichtmitgliedschaft endet von selbst. Ihre Kasse führt Sie danach automatisch als freiwilliges Mitglied weiter und weist Sie darauf hin. Ab diesem Hinweis haben Sie zwei Wochen, um den Austritt zu erklären und Ihren privaten Schutz nachzuweisen (§ 188 Absatz 4 SGB V). Versäumen Sie diese zwei Wochen, bleiben Sie freiwillig in der Kasse und zahlen doppelt.

In beiden Fällen gilt dasselbe Ziel: Der private Vertrag muss vor dem 1. Januar 2027 laufen.

Wichtig zur Abgrenzung: Diese Frist gilt nur für den Weg aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung. Wer bereits privat versichert ist und die Gesellschaft wechseln möchte, hat eine andere Frist: dort gelten in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (§ 205 VVG). Und für einen Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft nach §204 VVG gibt es überhaupt keine Frist — der geht jederzeit.

Der PKV-Vertrag muss spätestens am 1. Dezember 2026 beginnen. Bis dahin müssen Antrag, Gesundheitsprüfung und Annahme durch die Gesellschaft abgeschlossen sein. Realistisch heißt das: Der Antrag sollte im September gestellt sein, nicht erst im November.

Was sich für bereits Privatversicherte ändert

Ein Nebeneffekt betrifft alle privatversicherten Angestellten positiv: Weil die Beitragsbemessungsgrenze mitsteigt, erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV — von 508,59 Euro auf 557,81 Euro monatlich für die Krankenversicherung, ein Plus von 49,22 Euro (Wert für 2026: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Wert für 2027: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026). Dazu kommt der hälftige Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung.

Wer einen hohen PKV-Beitrag zahlt, wird 2027 also etwas entlastet. Am Beitrag selbst ändert das nichts. Wer ihn wirklich senken will, hat dafür einen eigenen Weg: den Tarifwechsel nach §204 VVG beim bestehenden Versicherer — ohne Kündigung und ohne Verlust der Alterungsrückstellungen. Welche Möglichkeiten es sonst noch gibt, steht unter PKV-Beitrag senken; warum die Beiträge überhaupt steigen, erklärt PKV-Beitragserhöhung. Für Ruheständler gelten eigene Regeln — dazu PKV-Beitrag im Ruhestand senken.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Bis wann muss ich die GKV kündigen, um 2026 noch in die PKV zu wechseln?

Bis zum 30. September 2026. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, damit der PKV-Vertrag spätestens am 1. Dezember 2026 beginnen kann.

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?

Voraussichtlich rund 84.600 Euro im Jahr. Sie ergibt sich aus der regulären Anpassung auf 81.000 Euro plus der Sonderanhebung von 3.600 Euro aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Der amtliche Wert wird im Herbst 2026 veröffentlicht.

Ich verdiene 2026 über 77.400 Euro — kann ich 2027 wechseln?

In aller Regel nicht. Die Versicherungsfreiheit beginnt erst zum 1. Januar des Folgejahres, und dann gilt bereits die neue Grenze. Maßgeblich ist, ob Ihr Jahreseinkommen 2026 die neue Grenze von rund 84.600 Euro erreicht.

Bin ich betroffen, wenn ich bereits privat versichert bin?

Nein. Für Versicherte, die am 31. Dezember 2026 privat versichert waren, gilt die Grenze ohne die Sonderanhebung, also 81.000 Euro.

Steigt der Arbeitgeberzuschuss 2027?

Ja. Der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt von 508,59 auf 557,81 Euro monatlich, ein Plus von 49,22 Euro (Stand 2026 bzw. 2027; Bundesministerium für Arbeit und Soziales und GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026). Grund ist die höhere Beitragsbemessungsgrenze.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung, bis Ihr Einkommen die dann geltende Grenze überschreitet. Bei rund 84.600 Euro ist das für viele auf Jahre nicht erreichbar.

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330.000vermittelte InteressentenEigenangabe, Stand 2026
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