Bis zu 50% sparen
Unsere Kunden senken ihre PKV-Beiträge im Schnitt um 40% – durch einen internen Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer.
Keine Kündigung nötig
Ihr Vertrag bleibt bestehen, Ihre Altersrückstellungen bleiben erhalten. Sie wechseln nur den Tarif – nicht den Versicherer.
Gesetzlich garantiert
§204 VVG gibt Ihnen das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer PKV – unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen.
Ihr Guide zur PKV-Tarifoptimierung
Tarifoptimierung nach §204 VVG – einfach erklärt
Der §204 VVG gibt Ihnen als PKV-Versichertem ein gesetzliches Recht, das die meisten Versicherten nicht kennen: Sie können jederzeit in einen günstigeren Tarif Ihrer Krankenversicherung wechseln – ohne Kündigung, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Verlust Ihrer Altersrückstellungen. In diesem Guide erfahren Sie, wie Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und wie unsere Experten Ihnen helfen, das maximale Einsparpotenzial zu ermitteln.

Einsparungen maximieren
Senken Sie Ihre monatlichen Beiträge und profitieren Sie dennoch von bestem Versicherungsschutz.
Kosteneffiziente Lösungen
Entdecken Sie Wege, um Ihre PKV-Kosten zu reduzieren und dennoch hochwertigen Versicherungsschutz zu erhalten.
Reibungsloser Tarifwechsel
Wir bringen Sie mit einem Experten zusammen, der den Tarifwechsel für Sie übernimmt – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
Für wen lohnt sich eine Tarifoptimierung?
Prüfen Sie, ob Sie zu viel zahlen
Ein interner Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn eines dieser Merkmale auf Sie zutrifft: Sie sind seit mehr als 5 Jahren privat versichert. Ihre Beiträge sind in den letzten Jahren mehrfach gestiegen. Sie zahlen monatlich über 500 € für Ihre PKV. Sie sind über 50 und sorgen sich um die Beitragsentwicklung im Alter. Oder Sie haben seit Vertragsabschluss nie Ihren Tarif überprüfen lassen. In all diesen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen bei Ihrem Versicherer existieren – die Sie aber nie aktiv angeboten bekommen haben.
Erleben Sie, wie viel Sie sparen können
PKV-Sparrechner
Tragen Sie Ihren heutigen Monatsbeitrag ein. Sie sehen dann, wie sich vermittelte Optimierungen bei vergleichbaren Beiträgen entwickelt haben.
Ablauf in 3 Schritten
So läuft Ihre Tarifoptimierung ab
- 1
Analyse Ihrer Police
Sie senden uns Ihre aktuelle Versicherungspolice. Unser Experte analysiert Ihren Tarif und recherchiert alle verfügbaren günstigeren Alternativen.
- 2
Tarifvergleich
Aus bis zu 600 Tarifen Ihres Versicherers wählen wir die besten Optionen mit vergleichbarem oder besserem Leistungsumfang für Sie aus.
- 3
Wechsel begleiten
Sie entscheiden sich für einen Tarif – wir begleiten den gesamten Prozess bis zur finalen Bestätigung durch Ihren Versicherer.
Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen
Ihr Recht nach §204 VVG – einfach erklärt
Die Tarifoptimierung nach §204 VVG ist für alle PKV-Versicherten offen – unabhängig von Einkommen oder Berufsstatus. Ob Angestellter, Selbstständiger oder Beamter: Wenn Sie privat krankenversichert sind, haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel. Besonders profitieren ältere Versicherte, da deren Altersrückstellungen vollständig auf den neuen Tarif übertragen werden.

Entdecken Sie unsere umfangreichen Leistungen
Unser Service für Sie
- 1
Effiziente Abwicklung
Wir sorgen für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Anliegen, damit Sie Zeit sparen und sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
- 2
Persönliche Beratung
Unsere Experten stehen Ihnen für eine individuelle Einschätzung zur Verfügung, um Ihnen bei Fragen und Anliegen rund um Ihre Versicherung kompetent zur Seite zu stehen.
- 3
Zufriedenheitsgarantie
Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Wir garantieren Ihnen einen erstklassigen Service und sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.
- 4
Klare Kostenaufstellung
Bei uns erhalten Sie eine transparente Übersicht über alle Kosten und Gebühren, damit Sie genau wissen, wofür Sie bezahlen.
- 5
Digitale Services
Profitieren Sie von unseren innovativen digitalen Lösungen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Versicherungsangelegenheiten bequem online zu erledigen – jederzeit und überall.
- 6
Hilfe und Support
Unser freundliches und kompetentes Kundensupport-Team ist jederzeit für Sie da, um Ihnen bei Fragen, Problemen oder Anliegen weiterzuhelfen.
Profitieren Sie von unseren Erfolgen
Zahlen, die für uns sprechen
Wie viele Tarife bei einer Gesellschaft überhaupt zur Wahl stehen
Ihr Tarif ist einer von mehreren hundert. Das ist der Punkt, an dem die meisten Gespräche über eine Optimierung anfangen sollten, und der Punkt, den fast niemand kennt. Wer seit Jahren dieselbe Police hat, geht davon aus, seine Gesellschaft biete eine überschaubare Zahl von Tarifen an. Tatsächlich führen die großen Häuser dreistellige Tarifwerke – und der weit überwiegende Teil davon wird Neukunden nie angeboten, weil er für den Neuzugang geschlossen ist.
Für 22 Gesellschaften führen wir ein eigenes Tarifverzeichnis. Darin stehen 3.804 erfasste Tarife. Für 2.887 davon ist belegt, dass sie für Neukunden geschlossen sind – gut drei Viertel des Bestands. Genau diese geschlossenen Tarife gehören bei einem internen Wechsel auf den Tisch: Der Anspruch aus §204 VVG gilt für jeden Tarif Ihrer Gesellschaft, dessen Voraussetzungen Sie erfüllen, nicht nur für die, die gerade beworben werden.
| Gesellschaft | Erfasste Tarife | davon noch offen | davon belegt geschlossen |
|---|---|---|---|
| SIGNAL IDUNA | 430 | 15 | 289 |
| HALLESCHE | 301 | 76 | 204 |
| Generali | 294 | 16 | 278 |
| DKV | 280 | 19 | 254 |
| AXA | 272 | 21 | 225 |
| Continentale | 246 | 16 | 214 |
| INTER | 222 | 30 | 165 |
| Barmenia | 186 | 50 | 108 |
| Bayerische Beamtenkrankenkasse | 183 | 12 | 159 |
| UKV | 183 | 12 | 159 |
Zwei Einschränkungen gehören dazu, sonst führt die Tabelle in die Irre. Erstens addieren sich die beiden rechten Spalten nicht auf die Gesamtzahl: Bei einem Teil der Tarife ließ sich der Status nicht belegen, diese Tarife stehen in keiner der beiden Spalten. Zweitens sagt die Zahl, wie viele Tarife einer Gesellschaft wir belegen konnten – nicht, wie viele sie insgesamt führt. Wo wenige Tarife stehen, ist die Quellenlage dünn, nicht das Tarifwerk klein. (Eigene Erhebung, Stand 14. August 2026.)
Praktisch heißt das: Ein Vergleich, der nur die aktuell angebotenen Tarife anschaut, übersieht in vielen Häusern über 200 Möglichkeiten. Das ist der Unterschied zwischen „ein günstigerer Tarif" und „der günstigste Tarif mit gleichem Schutz".
Rechenbeispiel: warum der Sockel wichtiger ist als der Prozentsatz
Prozente wirken auf den Sockel. Eine Beitragsanpassung wird immer auf den Betrag gerechnet, den Sie heute zahlen – wer den Sockel senkt, senkt damit auch jede künftige Erhöhung, dauerhaft und nicht nur einmal.
Zum Jahreswechsel 2025/2026 lag die Anpassung im anzupassenden Bestand marktweit bei rund 13 Prozent, betroffen waren etwa 60 Prozent aller Vollversicherten (Stand 2026, Verband der Privaten Krankenversicherung). Was das je nach Ausgangsbeitrag bedeutet:
| Beitrag vor der Anpassung | Anpassung um 13 Prozent | Beitrag danach |
|---|---|---|
| 780 Euro | + 101,40 Euro | 881,40 Euro |
| 650 Euro | + 84,50 Euro | 734,50 Euro |
| 550 Euro | + 71,50 Euro | 621,50 Euro |
Der Unterschied zwischen der ersten und der dritten Zeile sind 29,90 Euro allein in dieser einen Anpassung. Bei der nächsten wirkt derselbe Effekt erneut, dann schon auf den bereits gestiegenen Betrag. Deshalb ist der Zeitpunkt einer Optimierung wichtiger, als es zunächst wirkt: Jedes Jahr, das Sie auf dem höheren Sockel bleiben, verteuert auch alle folgenden.
Der Arbeitgeberzuschuss verschiebt die Rechnung noch einmal. Angestellte bekommen von ihrem Arbeitgeber die Hälfte des PKV-Beitrags, aber höchstens 508,59 Euro im Monat (Stand 2026, Rechengrößen der Sozialversicherung; 2027 steigt die Grenze auf 557,81 Euro). Die Deckelung greift ab einem Beitrag von rund 1.017 Euro – jeder Euro darüber liegt vollständig bei Ihnen.
Ein Beispiel dazu: Wer 1.400 Euro Beitrag zahlt, bekommt den gedeckelten Zuschuss von 508,59 Euro und trägt selbst 891,41 Euro. Sinkt der Beitrag auf 1.000 Euro, zahlt der Arbeitgeber wieder die volle Hälfte, also 500 Euro – der eigene Anteil fällt auf 500 Euro. Aus 400 Euro weniger Gesamtbeitrag werden so 391,41 Euro weniger auf dem eigenen Konto. Bei sehr hohen Beiträgen kommt eine Senkung also fast vollständig bei Ihnen an.
Für Selbstständige und Freiberufler gibt es keinen Arbeitgeberanteil – dort schlägt jede Änderung ohnehin voll durch. Im Ruhestand tritt an die Stelle des Arbeitgebers der Zuschuss der Rentenversicherung: 8,75 Prozent der Rente, höchstens die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags (Stand 2026, Deutsche Rentenversicherung). Warum der Beitrag gerade im Ruhestand oft am höchsten ist, hat eigene Gründe.
Alle Beträge oben sind Rechenbeispiele mit angenommenen Ausgangsbeiträgen, keine Zusage für Ihren Fall. Was bei Ihnen möglich ist, ergibt sich erst aus Ihrer Police.
Die vier Wege zur Optimierung – und was sie kosten
Der Wechsel selbst ist kostenlos. §204 VVG ist ein Rechtsanspruch, keine Dienstleistung – Ihre Gesellschaft darf dafür nichts berechnen. Kosten entstehen nur, wenn Sie jemanden mit der Prüfung beauftragen, und da unterscheiden sich die Wege deutlich.
| Weg | Was Sie zahlen | Wer den Überblick hat | Der Haken |
|---|---|---|---|
| Selbst bei der Gesellschaft anfragen | nichts | Ihre Gesellschaft | Sie muss die in Frage kommenden Tarife nennen, aber nicht den günstigsten empfehlen |
| Versicherungsberater mit Honorar (§34d Absatz 2 GewO) | Stundensatz oder Pauschale, von Ihnen | unabhängig – er darf sich nur vom Auftraggeber vergüten lassen und keine Zuwendungen des Versicherers annehmen | Das Honorar fällt an, auch wenn am Ende nichts gespart wird |
| Tarifoptimierer auf Erfolgsbasis | üblicherweise ein Anteil der Ersparnis des ersten Jahres | der Optimierer | Bei 300 Euro Ersparnis im Monat sind das 3.600 Euro im ersten Jahr – ein Anteil davon wird schnell vierstellig |
| Vermittlung an einen PKV-Experten | für Sie nichts | der vermittelte Spezialist | Sie entscheiden am Ende selbst, ob und in welchen Tarif gewechselt wird |
Den kostenlosen Weg über die eigene Gesellschaft sollte man nicht schlechtreden – er steht jedem offen und funktioniert. Nur führt er selten zum besten Ergebnis, und der Grund dafür ist kein böser Wille, sondern Interessenlage: Jeder Euro, um den Ihr Beitrag sinkt, fehlt der Gesellschaft in der Einnahme. Sie schuldet Ihnen Auskunft, keine Optimierung. Was die drei Wege im Einzelnen kosten und wie sich das Modell von PKVservice finanziert, steht auf der Seite zu den Kosten einer PKV-Optimierung.
Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen
Verbraucherschützer warnen ausdrücklich vor unseriösen Angeboten in diesem Feld. Die folgenden Punkte lassen sich vor dem ersten Gespräch prüfen – ohne Fachkenntnis.
Erlaubnis und Registereintrag. Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt oder zu ihnen berät, braucht in Deutschland eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (§34d Gewerbeordnung) und muss sich in das Vermittlerregister eintragen lassen (§11a Gewerbeordnung). Das Register führen die Industrie- und Handelskammern; es ist ausdrücklich dazu da, dass jeder die Zulassung und den Umfang der zugelassenen Tätigkeit überprüfen kann, und online abrufbar. Ein Anbieter, der Ihnen seine Registrierungsnummer nicht nennt, ist damit schon durchgefallen.
Erstinformation zu Beginn. Beim ersten Geschäftskontakt muss Ihnen der Vermittler unaufgefordert zwölf Angaben mitteilen (§15 Versicherungsvermittlungsverordnung). Vier davon sind für Sie die wichtigsten: sein Status – Makler, Versicherungsvertreter, gebundener Vertreter oder Versicherungsberater – und wie sich die Registereintragung überprüfen lässt; die Art seiner Vergütung; ob sie direkt von Ihnen zu zahlen oder als Provision in der Prämie enthalten ist; und die Registrierungsnummer samt Anschrift der Schlichtungsstelle. Kommt dieses Blatt nicht, fehlt eine Pflichtangabe.
Keine Kündigung als erster Schritt. Der interne Tarifwechsel setzt voraus, dass Ihr Vertrag bestehen bleibt. Wer Ihnen empfiehlt, zunächst zu kündigen, hat entweder etwas anderes vor oder das Verfahren nicht verstanden. Eine Kündigung kostet Sie einen Teil Ihrer Alterungsrückstellung und beim neuen Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung.
Vergütung vor der Beratung geklärt. Ob Honorar, Erfolgsbeteiligung oder Vermittlungsvergütung – Sie sollten vor dem ersten inhaltlichen Gespräch wissen, wer wofür bezahlt wird. Eine Erfolgsbeteiligung ist nicht unseriös, aber sie sollte beziffert und schriftlich sein, nicht „marktüblich".
Keine Vorkasse für ein Ergebnis, das noch aussteht. Seriöse Anbieter lassen sich die Analyse entweder nach Aufwand vergüten oder nach Erfolg – aber sie verlangen kein Geld dafür, dass sie überhaupt nachsehen.
Kein Zeitdruck. Der Anspruch aus §204 VVG hat keine Frist. Er gilt unbefristet und beliebig oft. Wer Ihnen sagt, Sie müssten innerhalb weniger Wochen entscheiden, verwechselt das Wechselrecht mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung – das steht in §205 Absatz 4 VVG, hat zwei Monate ab Zugang der Änderungsmitteilung Frist und beendet den Vertrag – oder er will schlicht Druck erzeugen. Was §204 VVG genau regelt, steht ausführlich auf der Seite zum Tarifwechsel nach §204 VVG.
Beratung begründet und dokumentiert. Ein Versicherungsmakler muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern zugrunde legen (§60 VVG), er muss die Gründe für jeden Rat angeben und das Ganze dokumentieren (§61 VVG). Auf beides kann verzichtet werden – aber nur durch eine gesonderte schriftliche Erklärung, die ausdrücklich auf die Nachteile hinweist. Ein pauschaler Verzicht im Kleingedruckten genügt dafür nicht. Wenn Ihnen ein solcher Verzicht als Formsache untergeschoben wird, ist das ein Warnzeichen.
Ergebnis schriftlich und nachvollziehbar. Am Ende sollte eine Aufstellung stehen, die Ihren heutigen Tarif dem vorgeschlagenen gegenüberstellt: Beitrag, Selbstbehalt, ambulante und stationäre Leistungen, Zahnersatz. Ein Vorschlag ohne Leistungsvergleich ist kein Vorschlag, sondern eine Zahl.
Was ein Tarifwechsel nicht leisten kann
Zur Ehrlichkeit gehört, was der Weg nicht kann. Vier Grenzen sind wichtig.
Er gilt nur innerhalb Ihrer Gesellschaft. Der Anspruch aus §204 VVG endet an der Haustür Ihres Versicherers – auch innerhalb eines Konzerns. Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist etwas völlig anderes: Dort steht eine erneute Gesundheitsprüfung an, und mitgehen kann nur der gesetzliche Übertragungswert, also der auf den Basistarif entfallende Teil Ihrer Rückstellung. Bei Verträgen aus der Zeit vor 2009 bleibt sie sogar vollständig beim bisherigen Versicherer.
Er schützt nicht vor künftigen Erhöhungen. Ein günstigerer Tarif ist ein günstigerer Sockel, keine Garantie. Beiträge werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kalkuliert und bei bestimmten Abweichungen angepasst; das gilt für den neuen Tarif genauso wie für den alten. Einige Gesellschaften geben für einzelne Tarife befristete Beitragszusagen – welche das sind und im welchem Wortlaut, haben wir auf der Seite Beitragsgarantien in der PKV gesammelt.
Mehr Leistung gibt es nicht umsonst. Ohne Gesundheitsprüfung wechseln Sie in einen Tarif mit gleichwertigem oder geringerem Schutz. Wollen Sie beim Wechsel zusätzliche Leistungen, darf die Gesellschaft für diesen Mehrteil einen Risikozuschlag verlangen, ihn ausschließen oder eine Wartezeit ansetzen. Ihr bisheriger Schutz bleibt davon unberührt.
Manche Ersparnis ist erkaufte Ersparnis. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, verschiebt aber Kosten zu Ihnen. Das kann richtig sein – wenn Sie selten zum Arzt gehen und die Summe im Ernstfall aufbringen können. Es ist nur kein Sparen im selben Sinn wie ein Tarifwechsel bei gleichem Leistungsumfang. Welche Nachteile in der Praxis vorkommen, steht auf der Seite zu den Nachteilen eines Tarifwechsels.
Häufige Fragen zur PKV-Optimierung
Was Sie vor einem Tarifwechsel wissen sollten
Wie können wir Ihnen helfen?
Was genau ist §204 VVG und was erlaubt er mir?
§204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gibt jedem PKV-Versicherten das gesetzliche Recht, jederzeit in einen gleichwertigen oder günstigeren Tarif beim selben Versicherer zu wechseln – unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder Vertragsdauer. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und kann Ihnen vom Versicherer nicht verwehrt werden.
Verliere ich Leistungen, wenn ich meinen Tarif wechsle?
Nein – wir wechseln Sie nur in Tarife mit gleichwertigem oder besserem Leistungsumfang. Sie entscheiden selbst, welchen Tarif Sie wählen, und kein Wechsel findet ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung statt. Der Fokus liegt auf Beitragssenkung bei gleichem Schutz.
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen bei einer Tarifoptimierung?
Ihre Altersrückstellungen bleiben bei einer Tarifoptimierung nach §204 VVG vollständig erhalten und werden auf den neuen Tarif übertragen. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Versicherer, bei dem Rückstellungen teilweise verloren gehen können.
Muss ich meinen Versicherer kündigen?
Nein. Sie bleiben bei Ihrem bisherigen Versicherer – es ändert sich ausschließlich der Tarif, nicht der Vertrag. Es ist keine Kündigung, keine Gesundheitsprüfung und kein Neuabschluss erforderlich.
Wie viel kann ich durch eine Tarifoptimierung sparen?
Das hängt von Ihrem Versicherer, Ihrem aktuellen Tarif und Ihrer Vertragsdauer ab. Im Durchschnitt sparen unsere Kunden 40 % ihrer monatlichen Beiträge. 10 % der Kunden sparen sogar über 400 € pro Monat. Nutzen Sie unseren Sparrechner für eine erste Einschätzung.
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