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PKV-Tarifwechsel: Welche Nachteile gibt es wirklich?
Der Tarifwechsel nach §204 VVG hat weniger Nachteile als sein Ruf – aber er ist nicht in jedem Fall die richtige Entscheidung. Wer Ihnen das Gegenteil erzählt, verkauft Ihnen etwas. Auf dieser Seite steht, wann ein Wechsel sich lohnt, wann nicht, und worauf Sie achten müssen. Wenn Sie danach wissen wollen, wie es in Ihrem Fall aussieht: Senden Sie uns Ihre Police – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Was Sie beim Tarifwechsel nach §204 VVG nicht verlieren
Drei Sorgen hören wir immer wieder, und alle drei sind unbegründet.
Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Beim internen Wechsel werden sie in den neuen Tarif übertragen, unabhängig davon, wie lange Sie versichert sind. Verloren gehen sie nur beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft.
Eine erneute Gesundheitsprüfung ist für Ihren bisherigen Leistungsumfang nicht zulässig. Die Gesellschaft darf sie nur für Leistungen verlangen, die über Ihren bestehenden Schutz hinausgehen.
Und Ihr Vertrag läuft weiter. Ein Tarifwechsel ist keine Kündigung – Versicherungsnummer, Vertragsbeginn und erworbene Rechte bleiben bestehen.
Wann sich ein Tarifwechsel tatsächlich nicht lohnt
Es gibt Fälle, in denen wir abraten.
Wenn Ihr Beitrag ohnehin niedrig ist und Ihr Tarif noch für Neukunden offen steht, ist das Potenzial gering. Der Aufwand steht dann in keinem Verhältnis.
Wenn Sie erst seit wenigen Jahren versichert sind, haben Sie noch kaum Altersrückstellungen aufgebaut. Der Hebel, der den internen Wechsel so wirksam macht, greift dann kaum.
Wenn Sie im neuen Tarif Mehrleistungen wünschen, kann die Gesellschaft dafür einen Risikozuschlag verlangen oder diesen Teil ausschließen. Bei Vorerkrankungen kann das den Vorteil aufzehren.
Und wenn der Zieltarif selbst schon geschlossen ist, verschieben Sie das Problem möglicherweise nur. Ein Tarif, der heute günstig ist, aber keine neuen Versicherten mehr aufnimmt, kann in wenigen Jahren dieselbe Entwicklung nehmen wie Ihr jetziger. Genau das ist der Punkt, an dem eine sorgfältige Prüfung sich von einer schnellen unterscheidet.
Der Nachteil, über den selten gesprochen wird
Der eigentliche Nachteil liegt nicht im Wechsel, sondern im falschen Zieltarif.
Ihre Gesellschaft ist verpflichtet, Ihnen auf Verlangen die in Frage kommenden Tarife zu nennen. Sie ist aber nicht verpflichtet, Ihnen den günstigsten zu empfehlen – und sie hat kein wirtschaftliches Interesse daran, Ihren Beitrag zu senken. Wer sich selbst an seine Gesellschaft wendet, bekommt in aller Regel einen Vorschlag, der für die Gesellschaft passt.
Deshalb entscheidet nicht die Frage, ob Sie wechseln, sondern wohin. Ein unabhängiger Experte vergleicht alle Tarife der Gesellschaft gegeneinander und achtet dabei auf die Leistungsunterschiede im Detail – dort, wo ein niedrigerer Beitrag sonst später teuer wird.
Häufige Fragen
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Altersrückstellungen?
Nein. Beim internen Wechsel nach §204 VVG werden sie vollständig übertragen. Verloren geht ein Teil nur, wenn Sie die Gesellschaft wechseln – dann geht lediglich der gesetzlich vorgeschriebene Übertragungswert mit.
Muss ich eine neue Gesundheitsprüfung machen?
Für Ihren bisherigen Leistungsumfang nicht. Nur für Mehrleistungen darf die Gesellschaft einen Risikozuschlag verlangen oder diesen Teil ausschließen. Ihr bestehender Schutz bleibt in jedem Fall unangetastet.
Kann die Gesellschaft den Wechsel ablehnen?
Bei gleichartigem Versicherungsschutz nicht. §204 Absatz 1 VVG verpflichtet sie zur Aufnahme. Ablehnen darf sie nur den Teil, der über Ihren bisherigen Schutz hinausgeht.
Was passiert, wenn mein neuer Tarif später auch geschlossen wird?
Dann können Sie erneut wechseln – der Anspruch nach §204 VVG gilt unbefristet und beliebig oft. Trotzdem gehört die Frage in die Prüfung: Ein Zieltarif, der bereits geschlossen ist, ist selten die beste Wahl.
Wechsle ich in einen schlechteren Tarif, wenn ich spare?
Nicht zwangsläufig. Ältere Tarife sind nicht automatisch besser – viele sind schlicht teurer, weil ihr Kollektiv schrumpft. Wo Leistungsunterschiede bestehen, gehören sie auf den Tisch, bevor entschieden wird.
Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.
Über PKVservice
PKVservice vermittelt seit 2010 Kontakte zwischen privat Krankenversicherten und spezialisierten PKV-Experten. Die Gründung erfolgte aus der Beratungspraxis heraus: Vor 2010 haben wir privat Krankenversicherte selbst betreut – zum Wechsel ebenso wie zur Tarifoptimierung nach §204 VVG. Heute beraten wir nicht mehr selbst, sondern stellen den Kontakt zu den Experten her, die das täglich tun.
Über 330.000 vermittelte Interessenten und mehr als 50.000 durchgeführte Optimierungen später kennen wir diesen Markt aus beiden Richtungen – die Tarifwelten der Gesellschaften und die Experten, die damit arbeiten. Zu unserem Netzwerk gehören über 100 PKV-Spezialisten bundesweit, darunter ehemalige Mitarbeiter von Krankenversicherungen und auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte. Mit vielen von ihnen arbeiten wir seit über einem Jahrzehnt zusammen.
330.000
vermittelte Interessenten
50.000
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