PKVservice · Ratgeber

PKV-Tarifvergleich: die Kriterien, die über Ihren Beitrag entscheiden

Ein Tarifvergleich in der privaten Krankenversicherung ist kein Preisvergleich.

  • Die Kriterien, die den Beitrag wirklich bestimmen
  • Vergleich im eigenen Bestand oder für einen Neuabschluss — zwei verschiedene Dinge
  • 3.804 erfasste Tarife bei 22 Gesellschaften, 2.887 davon belegt geschlossen
  • Was ein Tarifvergleich nicht leisten kann

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Zwei Tarife mit demselben Monatsbeitrag können bei derselben Arztrechnung unterschiedlich viel erstatten — der eine bis zum 2,3-fachen Gebührensatz, der andere bis zum 3,5-fachen. Wer nur auf den Beitrag schaut, vergleicht die eine Zahl, die am wenigsten aussagt.

Diese Seite ist eine Anleitung, kein Rechner. Sie erklärt, welche Angaben Sie aus Ihrem eigenen Vertrag herausholen müssen, welche Kriterien einen Tarif teuer oder günstig machen und woran Sie erkennen, ob eine angebotene Ersparnis eine echte Ersparnis ist oder nur eine verschobene Rechnung.

Der Grund für diese Form ist einfach und wird hier ausdrücklich genannt: Es gibt keine vollständige, öffentlich belegbare Datenbank aller PKV-Tarife mit ihren Leistungsdetails. Der Bestand ist in Bewegung — laufend kommen neue Tarife hinzu, und ein sehr großer Teil der bestehenden ist für Neukunden längst geschlossen und wird nirgends mehr beworben. Wir zeigen deshalb, was wir belegen können, und sagen bei allem anderen, dass es aus Ihren eigenen Vertragsunterlagen kommen muss.

Was ein Tarifvergleich leisten kann — und was nicht

Das ist ein sinnvolles Werkzeug — aber nur für Menschen, die noch gar nicht privat versichert sind.

Wenn Sie bereits eine private Krankenversicherung haben, hilft Ihnen dieser Vergleich wenig. Ihr Beitrag hängt an Ihrem Eintrittsalter, an Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und an den Altersrückstellungen, die seitdem für Sie gebildet wurden. Ein Neukundenbeitrag, der für einen 35-Jährigen kalkuliert ist, sagt über Ihren Fall nichts aus. Die Frage, die Sie beantwortet haben wollen, lautet anders: Gibt es in meinem eigenen Tarifwerk einen Tarif, der bei gleichem Schutz weniger kostet?

Genau diesen Vergleich leistet kein Portal. Er setzt voraus, dass jemand Ihre Police mit allen Nachträgen liest, daraus den heutigen Leistungsumfang rekonstruiert und ihn den in Frage kommenden Tarifen derselben Gesellschaft gegenüberstellt — einschließlich derer, die nicht mehr angeboten werden. Was dabei herauskommt, ist eine Gegenüberstellung von zwei bis fünf Tarifen, nicht eine Rangliste von dreitausend.

Was diese Seite Ihnen gibt: die Kriterien, nach denen diese Gegenüberstellung aufgebaut sein muss, und die Prüfpunkte, mit denen Sie ein vorgelegtes Ergebnis selbst beurteilen können.

Zwei Vergleiche, die ständig verwechselt werden

Wer sie durcheinanderbringt, trifft eine Entscheidung, die sich später nicht mehr rückgängig machen lässt.

Vergleich innerhalb Ihrer Gesellschaft (§204 VVG)Vergleich mit einer anderen Gesellschaft
Was verglichen wirdIhr Tarif gegen die übrigen Tarife desselben VersicherersIhr Vertrag gegen ein neues Angebot am Markt
Gesundheitsprüfungfür den bestehenden Leistungsumfang unzulässigin vollem Umfang, mit Risikozuschlag oder Ablehnung
Altersrückstellunggeht vollständig auf den neuen Tarif übernur der gesetzliche Übertragungswert wandert mit; bei Verträgen vor 2009 gar nichts
Fristkeine — jederzeit und beliebig oftdie Kündigungsfristen Ihres Vertrags
Was Sie vorlegen müssennur den Antragden Nachweis einer Anschlussversicherung
Typischer AnlassBeitragserhöhung, veralteter TarifUmzug ins Ausland, sehr junger Vertrag, Unzufriedenheit mit dem Haus

Die Zeile zur Altersrückstellung ist die wichtigste. Der Übertragungswert ist nicht Ihr angespartes Kapital, sondern nur der Teil davon, der rechnerisch auf den Basistarif entfällt. Alles darüber bleibt beim alten Versicherer. Wer nach zwanzig Jahren die Gesellschaft wechselt, verliert damit einen erheblichen Teil dessen, wofür er zwanzig Jahre lang gezahlt hat — und muss zusätzlich seinen Gesundheitszustand erneut offenlegen.

Deshalb ist die richtige Reihenfolge fast immer: erst das eigene Haus vollständig vergleichen, dann — und nur wenn dort nichts Passendes steht — über einen Anbieterwechsel nachdenken. Was der Tarifwechsel nach §204 VVG genau erlaubt, steht auf einer eigenen Seite.

Die Kriterien, auf die es beim Vergleich ankommt

Die folgenden acht Punkte entscheiden darüber, ob ein Tarif teuer oder günstig ist — und ob eine Ersparnis echt ist. Jeden davon können Sie in Ihren Tarifbedingungen nachschlagen; in der jährlichen Beitragsmitteilung steht er nicht.

Erstattungssätze nach GOÄ und GOZ

Ihr Tarif legt fest, bis zu welchem Steigerungsfaktor er ärztliche Rechnungen erstattet. Der Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen Satz, der Höchstsatz beim 3,5-fachen (§5 GOÄ). Ein Tarif, der nur bis 2,3 erstattet, ist billiger — und lässt Sie bei jeder begründet höher abgerechneten Leistung selbst zahlen. Das ist der teuerste stille Unterschied im ganzen Vergleich.

Selbstbehalt

Ein fester Jahresbetrag oder ein prozentualer Anteil, den Sie tragen, bevor erstattet wird. Er senkt den Beitrag zuverlässig — aber er verschiebt Kosten nur, er spart sie nicht. Prüfen Sie, ob er auch stationär gilt, ob Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen sind und ob es eine jährliche Höchstgrenze gibt.

Stationäre Wahlleistungen

Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind der größte einzelne Preistreiber im stationären Bereich. Ein Tarif ohne diese Bausteine ist deutlich günstiger. Ob Sie darauf verzichten wollen, ist eine Entscheidung — sie darf Ihnen nur nicht unbemerkt untergeschoben werden.

Zahnleistungen

Erstattungsprozentsatz für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, dazu die Summenbegrenzungen der ersten Versicherungsjahre. Zwei Tarife mit „80 Prozent Zahnersatz" können unterschiedlich viel wert sein, wenn der eine die Erstattung an einen Heil- und Kostenplan bindet und der andere nicht.

Krankentagegeld

Ein eigener Baustein mit eigenem Beitrag. Entscheidend ist der Tag, ab dem gezahlt wird. Angestellte erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung (§3 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz), das Tagegeld setzt deshalb typischerweise ab dem 43. Tag ein. Für Selbstständige ist das eine echte Rechnung. Näheres im Eintrag Krankentagegeld.

Beitragsentlastung im Alter

Ein Zusatzbaustein, der ab einem festgelegten Alter — meist 65 — den Beitrag um einen zugesagten Betrag senkt. Er steht als eigene Position im Versicherungsschein und wird beim Vergleich regelmäßig übersehen, obwohl er den Zahlbeitrag verändert. Was er leistet und was nicht, steht im Eintrag Beitragsentlastungstarif.

Offener oder geschlossener Tarif

Ein für Neukunden geschlossener Tarif nimmt keine jungen, gesunden Versicherten mehr auf. Sein Bestand altert, die Kosten je Kopf steigen, die Beiträge folgen. Das ist kein Naturgesetz, aber ein starker Hinweis. Gut drei Viertel aller von uns erfassten Tarife sind belegt geschlossen.

Altersrückstellung und Beitragsentwicklung

Wie viel für Sie zurückgelegt wurde, teilt Ihnen Ihre Gesellschaft jährlich mit. Wichtiger als der heutige Beitrag ist die Frage, wie sich der Zieltarif in den letzten Jahren entwickelt hat — und ob die Gesellschaft für ihn eine befristete Beitragszusage veröffentlicht hat. Welche das sind, sammelt die Übersicht der Beitragsgarantien in der PKV.

Diese acht Punkte gehören in eine Tabelle, in der links Ihr heutiger Tarif steht und rechts der Vorschlag. Wer Ihnen einen niedrigeren Beitrag nennt, ohne diese Gegenüberstellung mitzuliefern, hat Ihnen keine Empfehlung gegeben, sondern eine Zahl.

Warum der Beitrag allein nichts über den Tarif sagt

Sie steht in keinem Werbetext und fällt erst auf, wenn die erste größere Rechnung kommt.

Jede ärztliche Leistung hat in der GOÄ eine feste Punktzahl. Die wird mit dem Punktwert von 5,82873 Cent multipliziert (§5 Absatz 1 GOÄ) und dann mit einem Steigerungsfaktor, der den Aufwand des Einzelfalls abbildet. Bis zum Schwellenwert darf der Arzt ohne besondere Begründung gehen; darüber muss er die einzelne Leistung schriftlich und nachvollziehbar begründen (§12 Absatz 3 GOÄ).

LeistungsartRegelhöchstsatzHöchstsatz
ärztliche Leistungen allgemein2,3-fach3,5-fach
medizinisch-technische Leistungen (Abschnitte A, E, O)1,8-fach2,5-fach
Laborleistungen (Abschnitt M)1,15-fach1,3-fach
zahnärztliche Leistungen (GOZ)2,3-fach3,5-fach

Ein Tarif, der bis zum Höchstsatz erstattet, deckt jede regelkonforme Rechnung. Ein Tarif, der beim Regelhöchstsatz endet, deckt sie bis 2,3 — der Rest bleibt bei Ihnen. Bei einer aufwendigen Operation, bei der Anästhesie, Chirurgie und Nachsorge über dem Schwellenwert abgerechnet werden, ist das schnell ein vierstelliger Betrag. Dieselbe Logik gilt bei Zahnärzten über die GOZ, deren Punktwert seit 1988 bei 5,62421 Cent liegt.

Beim Selbstbehalt ist der Effekt offensichtlicher, wird aber genauso oft falsch gerechnet. Angestellte sollten dabei den Arbeitgeberzuschuss mitdenken: Er beträgt die Hälfte des Beitrags, höchstens jedoch 508,59 Euro im Monat (Stand 2026, Rechengrößen der Sozialversicherung; 2027 steigt die Grenze auf 557,81 Euro). Sinkt Ihr Beitrag durch einen höheren Selbstbehalt, sinkt unterhalb dieser Grenze auch der Zuschuss — Sie sparen dann nur die Hälfte dessen, was der niedrigere Beitrag verspricht, tragen die selbst gezahlten Rechnungen aber vollständig.

Was in den Tarifwerken wirklich steht

Hier kommt der Teil, den wir belegen können. Für 22 Gesellschaften führen wir ein eigenes Verzeichnis der Tarifbezeichnungen. Darin stehen 3.804 erfasste Tarife; für 2.887 davon ist belegt, dass sie für Neukunden geschlossen sind, für 486 ist belegt, dass sie offen sind. Bei den übrigen ließ sich der Status nicht sicher belegen (eigene Erhebung, Stand 14. August 2026).

GesellschaftErfasste Tarifedavon belegt offendavon belegt geschlossen
SIGNAL IDUNA43015289
HALLESCHE30176204
Generali29416278
DKV28019254
AXA27221225
Continentale24616214
INTER22230165
Barmenia18650108
Bayerische Beamtenkrankenkasse18312159
UKV18312159
Allianz18022153
Münchener Verein16116119

Zwei Einschränkungen gehören dazu, sonst führt die Tabelle in die Irre. Erstens addieren sich die beiden rechten Spalten nicht auf die Gesamtzahl — bei einem Teil der Tarife ließ sich der Status nicht belegen. Zweitens sagt die Zahl, wie viele Tarife einer Gesellschaft wir belegen konnten, nicht, wie viele sie insgesamt führt. Wo wenige Tarife stehen, ist die Quellenlage dünn, nicht das Tarifwerk klein.

Praktisch heißt das: Ein Vergleich, der nur die heute beworbenen Tarife anschaut, übersieht in den großen Häusern über zweihundert Möglichkeiten. Und genau diese geschlossenen Tarife gehören auf den Tisch, denn der Anspruch aus §204 VVG gilt für jeden Tarif Ihrer Gesellschaft, dessen Voraussetzungen Sie erfüllen. Welche Zahlen wir zu Ihrer Gesellschaft haben, steht auf der jeweiligen Seite in der Übersicht aller Versicherer.

So gehen Sie einen Vergleich praktisch an

  • 1

    Unterlagen zusammenstellen. Versicherungsschein mit allen Nachträgen, die letzten Beitragsanpassungsschreiben und die Tarifbedingungen. Der ursprüngliche Schein allein sagt nach zwanzig Jahren nicht mehr, was Ihr Vertrag heute enthält.

  • 2

    Den heutigen Stand notieren. Tarifkürzel, Monatsbeitrag je Baustein, Selbstbehalt, Erstattungsgrenze nach GOÄ, stationäre Wahlleistungen, Zahnprozentsätze, Krankentagegeld ab welchem Tag. Das ist die linke Spalte Ihrer Tabelle.

  • 3

    Die Tarifauskunft anfordern. Ihre Gesellschaft muss Ihnen auf Verlangen nennen, in welche Tarife Sie wechseln können. Wer über 60 ist, hat einen weitergehenden Anspruch: Im Beitragsanpassungsschreiben müssen konkrete Tarife mit der dann fälligen Prämie stehen, höchstens zehn (§6 Absatz 2 VVG-Informationspflichtenverordnung).

  • 4

    Die Antwort als Auswahl lesen, nicht als Übersicht. Zehn Tarife sind nicht das Tarifwerk. Fragen Sie ausdrücklich nach den geschlossenen Tarifen, deren Voraussetzungen Sie erfüllen.

  • 5

    Gegenüberstellen, Zeile für Zeile, nach den acht Kriterien oben. Erst diese Tabelle zeigt, ob der niedrigere Beitrag ein besserer Tarif ist oder nur ein billigerer.

  • 6

    Prüfen, was Sie im schlechten Jahr zahlen. Rechnen Sie den Zieltarif einmal mit vollem Selbstbehalt und einer Rechnung über dem Schwellenwert durch. Wenn die Ersparnis diesen Fall nicht überlebt, ist sie keine.

Für Schritt 3 steht ein fertiger Musterbrief bereit. Wer den Vergleich nicht selbst machen will, kann ihn abgeben — die Wege und ihre Kosten stehen auf der Seite zu den Kosten einer PKV-Optimierung, die Prüfpunkte für die Auswahl bei den Kriterien für einen seriösen Tarifwechsel.

Was ein Vergleich nicht leisten kann

Zur Ehrlichkeit gehört, wo die Grenzen liegen. Vier davon sind wichtig genug, um sie ausdrücklich zu nennen.

Er sagt nichts über künftige Beiträge.

Ein Vergleich ist eine Momentaufnahme. Beiträge werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kalkuliert und angepasst, wenn die tatsächlichen Kosten von den kalkulierten abweichen — im neuen Tarif genauso wie im alten. Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurden die Beiträge für rund 60 Prozent aller Vollversicherten angepasst, im Schnitt um etwa 13 Prozent im anzupassenden Bestand (Stand 2026, Verband der Privaten Krankenversicherung).

Er ersetzt die Tarifbedingungen nicht.

Jede Gegenüberstellung verkürzt. Was im Leistungsfall gilt, steht in den Bedingungen Ihres Tarifs, nicht in einer Tabelle. Bei Hilfsmitteln, Psychotherapie, Kur und Auslandsschutz stecken die entscheidenden Unterschiede regelmäßig im Kleingedruckten.

Er kennt Ihre Krankengeschichte nicht.

Wollen Sie beim Wechsel mehr Leistung als bisher, darf die Gesellschaft für diesen Mehrteil einen Risikozuschlag verlangen, ihn ausschließen oder eine Wartezeit ansetzen. Ob und in welcher Höhe, ergibt sich erst aus der Risikoprüfung.

Er ist keine Rechtsberatung.

Ob eine Beitragserhöhung formal wirksam war oder ob Ihre Gesellschaft eine Auskunft zu Recht verweigert, ist eine Rechtsfrage. PKVservice beantwortet sie nicht und vermittelt in solchen Fällen an spezialisierte Anwälte.

Und ein Punkt, den Sie sich merken sollten, weil er Sie vor Zeitdruck schützt: Der Anspruch aus §204 VVG hat keine Frist. Er gilt unbefristet und beliebig oft. Wer Ihnen sagt, Sie müssten innerhalb weniger Wochen entscheiden, verwechselt ihn mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht nach §205 Absatz 4 VVG — das hat zwei Monate Frist und beendet den Vertrag.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Kann ich PKV-Tarife online vergleichen?

Für einen Neuabschluss ja — dafür gibt es Rechner, die Beiträge verschiedener Gesellschaften gegenüberstellen. Für einen bestehenden Vertrag nein. Ihr Beitrag hängt an Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und den gebildeten Altersrückstellungen; ein Neukundenbeitrag sagt darüber nichts. Den Vergleich, den Sie brauchen, macht kein Portal: Ihren heutigen Tarif gegen die übrigen Tarife derselben Gesellschaft, einschließlich der geschlossenen.

Worauf muss ich beim PKV-Vergleich achten?

Auf acht Punkte: Erstattungsgrenze nach GOÄ und GOZ, Selbstbehalt, stationäre Wahlleistungen, Zahnleistungen samt Summenbegrenzung, Krankentagegeld und dessen Karenzzeit, Beitragsentlastungsbaustein, offener oder geschlossener Tarif sowie die bisherige Beitragsentwicklung. Der Monatsbeitrag ist das Ergebnis dieser acht Punkte, nicht ein neunter.

Was ist der Unterschied zwischen Tarifwechsel und Anbieterwechsel?

Beim Tarifwechsel nach §204 VVG bleiben Sie bei Ihrer Gesellschaft. Die Altersrückstellungen gehen vollständig auf den neuen Tarif über, und für den bestehenden Leistungsumfang ist eine erneute Gesundheitsprüfung unzulässig. Beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft steht eine vollständige Gesundheitsprüfung an, und mitgehen kann nur der gesetzliche Übertragungswert — bei Verträgen aus der Zeit vor 2009 bleibt die Rückstellung sogar ganz beim bisherigen Versicherer.

Wie viele Tarife hat meine Gesellschaft?

Mehr, als sie bewirbt. In unserem Verzeichnis stehen für 22 Gesellschaften 3.804 Tarifbezeichnungen; 2.887 davon sind belegt geschlossen (eigene Erhebung, Stand 14. August 2026). In den großen Häusern liegen dreistellige Zahlen geschlossener Tarife — und für jeden davon gilt Ihr Wechselrecht, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Ist der günstigste Tarif automatisch der beste?

Nein. Günstig kann bedeuten: weniger Erstattung nach GOÄ, höherer Selbstbehalt, keine stationären Wahlleistungen, niedrigere Zahnprozentsätze. Das kann für Sie richtig sein — aber nur, wenn Sie es wissen und tragen können. Umgekehrt gilt auch das Gegenteil: Alte Tarife sind oft teuer, weil ihr Bestand geschlossen und überaltert ist, nicht weil sie besonders viel leisten.

Lohnt sich ein Vergleich auch ohne Beitragserhöhung?

Ja. Der Anspruch aus §204 VVG setzt keinen Anlass voraus und hat keine Frist. Sinnvoll ist eine Prüfung besonders dann, wenn Sie länger als fünf Jahre im selben Tarif sind, wenn der Beitrag in den letzten Jahren mehrfach gestiegen ist oder wenn sich Ihre Lebenssituation geändert hat — etwa durch einen neuen Beihilfeanspruch oder den Wechsel in den Ruhestand.

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Über PKVservice

PKVservice vermittelt seit 2010 Kontakte zwischen privat Krankenversicherten und spezialisierten PKV-Experten.

330.000vermittelte InteressentenEigenangabe, Stand 2026
50.000durchgeführte OptimierungenEigenangabe, Stand 2026
100PKV-Spezialisten bundesweitEigenangabe, Stand 2026

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