PKVservice · Lexikon

Geschlossene Tarife in der PKV

Ein geschlossener Tarif ist ein Tarif, den die Gesellschaft für Neukunden nicht mehr anbietet — bestehende Verträge laufen unverändert weiter.

Warum werden Tarife geschlossen?

Neue Leistungsbausteine kommen hinzu, Bedingungen werden umformuliert, ganze Tarifgenerationen werden abgelöst. Der alte Tarif verschwindet dabei nicht, er wird nur für das Neugeschäft geschlossen: Bestehende Verträge laufen unverändert mit allen zugesagten Leistungen weiter, es kommen aber keine neuen Versicherten mehr hinzu. Manchmal steht dahinter auch eine gesetzliche Änderung, wie bei den Bisex-Tarifen, die seit dem 21. Dezember 2012 nicht mehr abgeschlossen werden dürfen. Für Sie als Versicherten ändert sich im Moment der Schließung zunächst gar nichts – und genau deshalb bekommen die meisten davon nichts mit.

Warum steigen geschlossene Tarife oft stärker?

In einem geschlossenen Bestand kommen keine jüngeren Versicherten mehr hinzu, während bestehende durch Kündigung, Tarifwechsel oder Tod ausscheiden. Steigende Gesundheitskosten verteilen sich damit auf ein Kollektiv, das jedes Jahr kleiner und im Schnitt älter wird. Rechnerisch zeigt sich das im Kopfschaden, also im durchschnittlichen Leistungsaufwand je versicherter Person. Überschreitet dessen Abweichung von der ursprünglichen Kalkulation den auslösenden Faktor, muss die Gesellschaft neu rechnen – und das Ergebnis ist in Altbeständen häufiger und deutlicher eine Erhöhung.

Besonders ausgeprägt ist der Effekt bei Bisex-Tarifen, also Verträgen aus der Zeit vor 2013 — dort wird seit über einem Jahrzehnt kein Neugeschäft mehr gezeichnet.

Woran erkennen Sie einen geschlossenen Tarif?

Ein deutliches Indiz ist, wenn Ihr Tarifkürzel auf der aktuellen Website Ihres Versicherers nicht mehr auftaucht oder in keiner aktuellen Preisliste steht. Ein zweites Indiz ist das Alter Ihres Vertrags: Je länger er läuft, desto wahrscheinlicher ist es. Am sichersten ist eine schriftliche Anfrage bei Ihrer Gesellschaft. Fragen Sie dabei gleich mit, welche Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz derzeit angeboten werden – auf diese Auskunft haben Sie einen Anspruch.

Ist ein geschlossener Tarif automatisch schlecht?

Im Leistungsumfang sind ältere Tarife manchmal sogar großzügiger als heutige, weil damals andere Bedingungen üblich waren. Das Problem liegt nicht in der Leistung, sondern in der Kalkulation eines schrumpfenden Bestands. Wer einen sehr guten alten Tarif hat und die Beitragsentwicklung tragen kann, muss nicht handeln. Wer dagegen Jahr für Jahr überdurchschnittliche Anpassungen bekommt, sollte prüfen, ob sich derselbe Schutz in einem offenen Tarif günstiger abbilden lässt. Was dabei zu bedenken ist, steht unter Nachteile eines Tarifwechsels.

Der Ausweg: §204 VVG

Der Ausweg führt über §204 VVG: Sie haben Anspruch auf jeden anderen Tarif Ihrer Gesellschaft mit gleichartigem Versicherungsschutz, dessen Voraussetzungen Sie erfüllen — auch auf offene. Ihre Altersrückstellungen, also das über Jahre angesparte Kapital für das Alter, wandern dabei vollständig mit. Eine erneute Gesundheitsprüfung darf die Gesellschaft nur für Leistungen verlangen, die über Ihren bisherigen Schutz hinausgehen; auf solche Mehrleistungen können Sie auch verzichten. Der Vertrag bleibt bestehen, es beginnt keine neue Wartezeit, und Ihr Eintrittsalter bleibt unverändert.

Was das für Ihren Beitrag bedeutet

Prüfen Sie, wie sich Ihr Beitrag in den vergangenen Jahren entwickelt hat, und vergleichen Sie das mit dem, was in offenen Tarifen derselben Gesellschaft für einen vergleichbaren Schutz verlangt wird. Die entscheidende Frage ist nicht, ob Ihr Tarif geschlossen ist, sondern ob es innerhalb Ihrer Gesellschaft eine bessere Kombination aus Leistung, Selbstbeteiligung und Beitrag gibt. Wie sich ein solcher Wechsel praktisch vorbereiten lässt, ist unter PKV-Beitrag senken beschrieben. Welche Häuser für die kommenden Jahre Stabilität zugesagt haben, steht in der Übersicht der Beitragsgarantien.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Woher weiß ich, ob mein Tarif geschlossen ist?

Ihre Gesellschaft gibt darüber auf schriftliche Anfrage Auskunft. Ein erster Hinweis ist, wenn Ihr Tarifkürzel auf der aktuellen Website oder in aktuellen Unterlagen nicht mehr auftaucht. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht, denn Tarifbezeichnungen werden über die Jahre auch umbenannt. Fragen Sie deshalb ausdrücklich nach, ob Ihr Tarif noch für Neukunden geöffnet ist.

Ist ein geschlossener Tarif schlechter als ein offener?

Nicht im Leistungsumfang. Ältere Tarife enthalten teilweise Zusagen, die es heute so nicht mehr gibt. Das Problem ist die Kalkulation eines Bestands, der keine jüngeren Versicherten mehr aufnimmt, nicht die Leistung selbst. Deshalb lohnt der Vergleich in beide Richtungen: Beitrag und Bedingungen.

Kann ich aus einem geschlossenen Tarif herauswechseln?

Ja, jederzeit. §204 VVG gilt unabhängig davon, ob Ihr Tarif offen oder geschlossen ist, und unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand. Sie können in jeden Tarif Ihrer Gesellschaft mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Eine Frist müssen Sie dabei nicht einhalten.

Kann meine Gesellschaft einen geschlossenen Tarif einfach beenden?

Nein. Bestehende Verträge in der privaten Krankheitskostenversicherung sind auf Dauer angelegt und können vom Versicherer nicht ordentlich gekündigt werden. Die Schließung betrifft ausschließlich das Neugeschäft. Ihr Vertrag läuft mit allen zugesagten Leistungen weiter, solange Sie ihn behalten möchten.

Muss die Gesellschaft mich über die Schließung informieren?

Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht. Auf Nachfrage muss Ihre Gesellschaft Ihnen aber Auskunft über Ihren Tarif und über die Wechselmöglichkeiten nach §204 VVG geben. Stellen Sie diese Anfrage schriftlich und bitten Sie um eine schriftliche Antwort. So haben Sie eine belastbare Grundlage für den nächsten Schritt.

Verliere ich beim Wechsel meine Altersrückstellungen?

Beim internen Wechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft nicht. Die angesparten Altersrückstellungen werden vollständig auf den neuen Tarif angerechnet. Anders sieht es aus, wenn Sie die Gesellschaft ganz verlassen: Dann kann nur ein gesetzlich begrenzter Anteil mitgenommen werden. Für Bestandskunden ist der interne Weg deshalb meist der ruhigere.

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