Bisex- und Unisex-Tarife

Bisex-Tarife wurden vor 2013 kalkuliert und unterscheiden im Beitrag zwischen Männern und Frauen; Unisex-Tarife gelten seit dem 21. Dezember 2012 einheitlich für beide Geschlechter.

Warum wurde umgestellt?

Der Europäische Gerichtshof entschied 2011, dass unterschiedliche Beiträge nach Geschlecht gegen das europäische Gleichbehandlungsrecht verstoßen. Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen nur noch Unisex-Tarife neu abgeschlossen werden. Bestehende Bisex-Verträge laufen unverändert weiter.

Warum steigen Bisex-Tarife stärker?

Weil seit über einem Jahrzehnt kein Neugeschäft mehr gezeichnet wird. Diese Bestände nehmen keine jüngeren Versicherten mehr auf, während die vorhandenen älter werden und ausscheiden. Steigende Kosten verteilen sich damit auf ein Kollektiv, das jedes Jahr kleiner wird.

Was das für Ihren Beitrag bedeutet

Wenn Ihr Vertrag vor 2013 geschlossen wurde, sitzen Sie höchstwahrscheinlich in einem Bisex-Tarif. Das ist die Gruppe mit den regelmäßig stärksten Anpassungen – und damit die mit dem größten Potenzial für einen Tarifwechsel nach §204 VVG.

Häufige Fragen

Am Abschlussdatum: Verträge von vor dem 21. Dezember 2012 sind Bisex-Tarife. Ihre Gesellschaft gibt darüber auch auf Anfrage Auskunft.

Häufig ja, aber nicht immer. Der Beitrag kann sinken, die Leistung kann sich unterscheiden. Das gehört gerechnet, nicht angenommen.

Beim internen Tarifwechsel nach §204 VVG bleiben die Altersrückstellungen vollständig erhalten.

Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.

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