PKVservice · Lexikon
Altersrückstellung
Die Altersrückstellung ist der Teil Ihres PKV-Beitrags, den Ihre Gesellschaft zurücklegt, um die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern.
Warum gibt es die Altersrückstellung?
Weil die Gesundheitskosten mit den Lebensjahren steigen, zahlen jüngere Versicherte planmäßig mehr ein, als sie im laufenden Jahr an Behandlungskosten verursachen. Diese Differenz wird nicht verbraucht, sondern verzinslich angespart und später eingesetzt, um den Beitragsanstieg im Alter zu dämpfen. In den Unterlagen der Gesellschaften finden Sie dafür häufig das Wort Alterungsrückstellung — gemeint ist dieselbe Rücklage.
Über Jahrzehnte kommen dabei erhebliche Beträge zusammen. Wirtschaftlich gehören sie Ihnen, sind aber fest an Ihren Vertrag gebunden. Ausbezahlt wird die Altersrückstellung in keinem Fall.
Wie die Rückstellung aufgebaut wird
Aus ihm leitet die Gesellschaft ab, wie viel sie heute zurücklegen muss, damit der Beitrag später nicht ungebremst steigt. Das angesparte Kapital wird mit dem Rechnungszins des Tarifs verzinst, also mit dem Zinssatz, den die Gesellschaft ihrer Kalkulation zugrunde gelegt hat.
Zusätzlich zahlen Vollversicherte seit dem Jahr 2000 einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag von zehn Prozent ihrer jährlichen Bruttoprämie. Erhoben wird er vom Kalenderjahr nach Vollendung des 21. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres und fließt direkt in die Altersrückstellung (§ 149 Versicherungsaufsichtsgesetz). Verwendet wird er in zwei Stufen: Ab dem 65. Lebensjahr finanziert er Beitragserhöhungen ganz oder teilweise, ab dem 80. Lebensjahr müssen nicht verbrauchte Beträge zur Beitragssenkung eingesetzt werden (§ 150 Versicherungsaufsichtsgesetz). Im Notlagentarif wird der Zuschlag nicht erhoben.
Was passiert bei einem Tarifwechsel in der eigenen Gesellschaft?
Sie bleiben Kunde derselben Gesellschaft, deshalb bleibt auch die Rücklage im Haus. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen einem Tarifwechsel und einer Kündigung: Der Tarifwechsel kostet Sie nichts von dem, was Sie über Jahre aufgebaut haben.
Auch Ihre übrigen erworbenen Rechte gehen mit, etwa bereits erfüllte Wartezeiten. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nur zulässig, soweit der neue Tarif Mehrleistungen enthält — und sie bezieht sich dann ausschließlich auf diesen Mehranteil, nicht auf den gesamten Vertrag.
Warum beim Wechsel der Gesellschaft nur ein Teil mitgeht
Bei Verträgen ab 2009 ist das der Anteil der Altersrückstellung, der rechnerisch auf den Basistarif entfällt. Der Rest verbleibt beim bisherigen Versicherer und kommt der Gemeinschaft der dort verbliebenen Versicherten zugute. Bei Verträgen, die vor 2009 geschlossen wurden, ist eine Mitnahme gar nicht vorgesehen.
Je länger Sie versichert sind, desto schwerer wiegt dieser Verlust — ganz unabhängig davon, wie günstig der Beitrag beim neuen Anbieter zunächst aussieht. Ein niedriger Einstiegsbeitrag in einem fremden Haus wird häufig damit erkauft, dass Sie Jahrzehnte an Vorsorge zurücklassen und im neuen Vertrag noch einmal von vorn ansparen.
Warum der Beitrag trotz Rückstellung steigt
Sie gleicht nur den Teil des Anstiegs aus, der auf das Älterwerden zurückgeht. Steigen die Ausgaben im Gesundheitswesen schneller als kalkuliert, muss die Gesellschaft neu rechnen und den Beitrag anpassen. Ob sie das darf, entscheidet der auslösende Faktor, also ein festgelegter Schwellenwert; geprüft wird jede Anpassung zusätzlich von einem unabhängigen Treuhänder. Lässt sich der Rechnungszins am Kapitalmarkt nicht mehr erwirtschaften, verstärkt das eine solche Anpassung — auslösen kann es sie allein nicht.
Eine Beitragserhöhung bedeutet deshalb nicht, dass Ihre Rückstellung verbraucht oder schlecht verwaltet worden wäre. Sie ist der Normalfall in einem System, das Kosten abbildet und nicht Einkommen.
Was das für Ihren Beitrag bedeutet
Für Versicherte ab etwa 50 ist der interne Tarifwechsel in aller Regel der einzige Weg, den Beitrag spürbar zu senken, ohne die aufgebaute Rücklage zu verlieren. Im Ruhestand kommt hinzu, dass Beitrag und Einkommen oft nicht mehr zusammenpassen; auch dann bleibt die Altersrückstellung der Hebel, mit dem sich im Rentenalter noch etwas bewegen lässt.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Wie hoch ist meine Altersrückstellung?
Den Betrag nennt Ihnen Ihre Gesellschaft auf schriftliche Anfrage. Auf der jährlichen Beitragsmitteilung steht er in der Regel nicht. Fragen Sie am besten nach dem Stand zum letzten Jahresende und lassen Sie sich zusätzlich den Übertragungswert nennen. Beide Zahlen zusammen zeigen, wie viel Sie bei einer Kündigung zurücklassen würden.
Bekomme ich die Altersrückstellung ausgezahlt, wenn ich kündige?
Nein, eine Auszahlung ist nicht vorgesehen. Beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft wird lediglich der Übertragungswert weitergegeben, der übrige Teil bleibt beim bisherigen Versicherer. Bei älteren Verträgen entfällt selbst diese Mitnahme. Nach vielen Versicherungsjahren ist die Kündigung deshalb fast immer die teuerste aller Varianten.
Wird die Altersrückstellung verzinst?
Ja, mit dem Rechnungszins des Tarifs. Dieser Zins wurde bei Vertragsbeginn festgelegt und muss dauerhaft erwirtschaftet werden. Gelingt das am Kapitalmarkt nicht mehr, muss die Gesellschaft den Rechnungszins absenken. Eine Beitragsanpassung allein auslösen darf das allerdings nicht: Auslösende Faktoren sind nach § 155 VAG nur die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten. Ein abgesenkter Rechnungszins wird erst dann wirksam, wenn aus einem dieser beiden Gründe ohnehin neu gerechnet wird — und verstärkt die Erhöhung dann zusätzlich.
Bleibt die Altersrückstellung erhalten, wenn ich den Leistungsumfang reduziere?
Ja. Ob Sie in einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang oder mit höherem Selbstbehalt wechseln, ändert nichts daran: Solange Sie in derselben Gesellschaft bleiben, wird die volle Rückstellung angerechnet. Sie senken damit den Beitrag, ohne die Vorsorge anzutasten. Wichtig ist nur, dass Sie den gewählten Selbstbehalt im Alltag auch tragen können.
Geht die Altersrückstellung bei einer Anwartschaft verloren?
Das hängt von der Form ab. Die große Anwartschaft erhält die Altersrückstellung und baut sie weiter auf, die kleine sichert nur Ihren Gesundheitszustand. Wer den Schutz für kurze Zeit ruhen lässt, kommt oft mit der kleinen Variante aus. Bei langer Unterbrechung und langer Versicherungsdauer wiegt der Verlust der Rückstellung dagegen schwerer als der höhere Beitrag für die große Anwartschaft.
Gibt es Altersrückstellungen auch in der Pflegepflichtversicherung?
Ja, auch dort werden Alterungsrückstellungen gebildet. Sie sind allerdings an die private Pflegepflichtversicherung gebunden und lassen sich nicht mit der Krankenversicherung verrechnen. Ein Tarifwechsel in der Krankenversicherung berührt diesen Teil Ihres Vertrages nicht.
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