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Anwartschaft

Eine Anwartschaft ist eine Vereinbarung, mit der Sie Ihren Versicherungsschutz vorübergehend ruhen lassen und dabei Ihre erworbenen Rechte behalten.

Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Typische Anlässe sind ein längerer Auslandsaufenthalt, eine Elternzeit, der Wehr- oder Freiwilligendienst oder eine Phase, in der Sie vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten müssen — etwa weil ein Angestelltenverhältnis Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze drückt.

Der Vorteil liegt darin, dass Sie in dieser Zeit nur einen stark reduzierten Beitrag zahlen und trotzdem nicht neu anfangen müssen. Ohne Anwartschaft müssten Sie bei der Rückkehr einen neuen Vertrag beantragen — mit vollständiger Gesundheitsprüfung, möglichem Risikozuschlag und dem dann erreichten Eintrittsalter als Kalkulationsgrundlage.

Kleine und große Anwartschaft — der Unterschied

Sie kehren später ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren Tarif zurück, zahlen dann aber den Beitrag, der für Ihr dann erreichtes Eintrittsalter gilt. Während der Ruhezeit werden keine Altersrückstellungen aufgebaut. Für kurze Unterbrechungen ist das meist die passende und deutlich günstigere Variante.

Die große Anwartschaft geht weiter: Sie erhält zusätzlich die Altersrückstellungen und baut sie während der Ruhezeit weiter auf. Nach der Rückkehr zahlen Sie den Beitrag, der Ihrem ursprünglichen Eintrittsalter entspricht. Dafür ist der Anwartschaftsbeitrag spürbar höher, weil der Sparanteil weiterläuft.

Was eine Anwartschaft kostet

Als Faustregel gilt: Die kleine Anwartschaft kostet einen Bruchteil des regulären Beitrags, die große liegt erheblich darüber, weil die Vorsorge für das Alter weiter angespart wird.

Ob sich der Aufpreis lohnt, ist eine reine Rechenfrage. Je länger Sie bereits versichert sind und je länger die Unterbrechung dauert, desto mehr Altersrückstellung steht auf dem Spiel — und desto eher trägt sich die große Variante. Bei einer kurzen Pause nach wenigen Versicherungsjahren ist es meist umgekehrt.

So vereinbaren Sie eine Anwartschaft

Rückwirkend lässt sie sich normalerweise nicht abschließen. Wer zuerst kündigt und erst danach an die Anwartschaft denkt, hat die Option verloren.

Wichtig ist außerdem die Pflegepflichtversicherung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht einfach ruhen, solange Sie in Deutschland versicherungspflichtig sind. Wechseln Sie vorübergehend in die gesetzliche Krankenversicherung, geht die Pflegeversicherung dorthin mit; für den privaten Teil brauchen Sie eine eigene Regelung.

Grenzen und Fallstricke

Bei Tarifen, die für Neuzugänge nicht mehr geöffnet sind — sogenannten geschlossenen Tarifen — gelten teils eigene Regeln. Auch die zulässige Dauer ist begrenzt: Manche Bedingungen nennen einen festen Zeitraum, andere lassen die Anwartschaft unbefristet laufen.

Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Die Anwartschaft konserviert Ihren Tarif, nicht seine Qualität. Ist der Tarif schon vor der Unterbrechung teuer oder in Teilen überholt gewesen, ist er es bei der Rückkehr immer noch. Der richtige Moment, das zu prüfen, ist der Übergang zurück in den vollen Schutz.

Was das für Ihren Beitrag bedeutet

Der Tarifwechsel nach §204 VVG gilt auch in diesem Moment: Sie dürfen innerhalb Ihrer Gesellschaft in jeden Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln, und die Altersrückstellung wird dabei vollständig angerechnet. Häufig ist das die günstigste Gelegenheit, den Beitrag dauerhaft zu senken, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden. Besonders für Selbstständige, deren Einkommen über die Jahre schwankt, lohnt der Blick auf das gesamte Tarifwerk der Gesellschaft.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wie lange kann eine Anwartschaft laufen?

Das richtet sich allein nach den Tarifbedingungen Ihrer Gesellschaft. Üblich sind mehrere Jahre, in manchen Fällen ist die Laufzeit unbefristet. Andere Bedingungen knüpfen die Anwartschaft an einen bestimmten Grund, etwa den Auslandsaufenthalt, und enden mit ihm. Lassen Sie sich die genaue Frist vor dem Antrag schriftlich bestätigen.

Was kostet eine Anwartschaft?

Bei der kleinen Anwartschaft zahlen Sie nur einen geringen Bruchteil Ihres regulären Beitrags. Die große Anwartschaft ist deutlich teurer, weil die Altersrückstellung weiter aufgebaut wird. Die genaue Höhe legt jede Gesellschaft selbst fest und teilt sie Ihnen auf Anfrage mit. Ein Vergleich zwischen Anbietern hilft hier nicht weiter, weil die Anwartschaft an Ihren bestehenden Vertrag gebunden ist.

Lohnt sich die große Anwartschaft?

Je länger Sie bereits versichert sind, desto eher — dann steht schlicht mehr Altersrückstellung auf dem Spiel. Auch die Dauer der Unterbrechung spielt eine Rolle: Bei wenigen Monaten fällt der Unterschied kaum ins Gewicht, bei mehreren Jahren sehr wohl. Rechnen Sie die Mehrkosten der großen Anwartschaft gegen den Beitragsunterschied nach der Rückkehr.

Brauche ich bei der Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung?

Nein. Genau das ist der Zweck der Anwartschaft: Ihr Gesundheitszustand bei Abschluss bleibt maßgeblich. Erkrankungen, die während der Ruhezeit auftreten, dürfen weder zu einer Ablehnung noch zu einem nachträglichen Risikozuschlag führen. Anders wäre es nur, wenn Sie später in einen Tarif mit Mehrleistungen wechseln — dann darf die Gesellschaft für den zusätzlichen Teil prüfen.

Was passiert, wenn ich die Anwartschaft kündige?

Dann endet der Schutz endgültig, und die erworbenen Rechte sind verloren. Bei der großen Anwartschaft verfällt zusätzlich der Anspruch auf die aufgebaute Altersrückstellung, soweit kein Übertragungswert an eine andere Gesellschaft weitergegeben wird. Eine Rückkehr wäre dann nur über einen komplett neuen Vertrag mit voller Gesundheitsprüfung möglich.

Gibt es eine Anwartschaft auch für Beihilfeberechtigte?

Ja. Wer als Beamtin oder Beamter vorübergehend keinen Beihilfeanspruch hat oder ins Ausland versetzt wird, kann den Restkostentarif ebenfalls ruhen lassen. Bei einer späteren Rückkehr in den Dienst gelten dann wieder die alten Bedingungen. Welche Regel für Ihren Fall greift, klärt Ihre Gesellschaft — die Besonderheiten für den öffentlichen Dienst sind unter PKV für Beamte zusammengefasst.

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