Auslösender Faktor
Der auslösende Faktor ist der Schwellenwert, ab dem eine private Krankenversicherung ihre Beiträge überprüfen und anpassen muss.
Wie funktioniert das?
Jede Gesellschaft vergleicht jährlich die tatsächlichen Versicherungsleistungen mit den ursprünglich kalkulierten. Weicht das Ergebnis um mehr als einen festgelegten Prozentsatz ab, ist der auslösende Faktor überschritten — die Gesellschaft muss dann neu kalkulieren. Dasselbe gilt für die Sterbewahrscheinlichkeit.
Die Schwelle ist gesetzlich und in den Tarifbedingungen festgelegt. Sie beträgt üblicherweise zehn Prozent bei den Leistungsausgaben, in manchen Tarifen fünf Prozent.
Warum steigen Beiträge dadurch sprunghaft?
Weil unterhalb der Schwelle nichts passiert. Kostensteigerungen sammeln sich über mehrere Jahre an, und wenn der Faktor überschritten wird, fließt die gesamte aufgelaufene Entwicklung in eine einzige Anpassung. Das ist der Grund, warum Beiträge nicht jährlich um kleine Beträge steigen, sondern in Abständen deutlich.
Was das für Ihren Beitrag bedeutet
Eine Anpassung sagt nichts darüber aus, ob Ihr Tarif gut oder schlecht ist — sie ist rechtlich vorgeschrieben. Sie ist aber ein guter Anlass zu prüfen, ob ein anderer Tarif Ihrer Gesellschaft günstiger wäre.
Häufige Fragen
Kann meine Gesellschaft die Beiträge jederzeit erhöhen?
Nein. Nur wenn der auslösende Faktor überschritten ist, und jede Anpassung muss von einem unabhängigen Treuhänder geprüft werden.
Warum wurde mein Beitrag mehrere Jahre nicht erhöht?
Weil die Schwelle nicht überschritten war. Das ist kein Vorteil — die Entwicklung läuft weiter und schlägt später gebündelt durch.
Gilt der auslösende Faktor für jeden Tarif einzeln?
Ja. Deshalb kann Ihr Tarif angepasst werden, während andere Tarife derselben Gesellschaft unverändert bleiben.
Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.
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