PKVservice · Lexikon

Basistarif

Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif, dessen Leistungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und dessen Beitrag den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten darf.

Wer hat Anspruch auf den Basistarif?

Privat Versicherte, deren Vertrag ab 2009 geschlossen wurde, können jederzeit in den Basistarif ihrer eigenen Gesellschaft wechseln. Bei älteren Verträgen ist der Zugang an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft, etwa an ein Mindestalter oder den Bezug einer Rente.

Die Gesellschaft darf den Wechsel nicht ablehnen. Sie darf weder eine Gesundheitsprüfung verlangen noch einen Risikozuschlag erheben oder einzelne Erkrankungen vom Schutz ausschließen. Dieser Aufnahmezwang gilt auch dann, wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit Vertragsbeginn deutlich verschlechtert hat. Genau darin liegt der Sinn des Tarifs: Niemand soll ohne Krankenversicherung dastehen.

Welche Leistungen deckt der Basistarif ab?

Was dort erstattet wird, wird auch hier erstattet — und in aller Regel nicht mehr. Typische Vorteile der privaten Krankenversicherung entfallen also: Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freie Wahl unter Heilpraktikern oder erweiterte Erstattungen bei Zahnersatz sind nicht enthalten.

Hinzu kommt eine Besonderheit bei der Abrechnung: Ärztinnen und Ärzte dürfen Behandlungen im Basistarif nur zu stark begrenzten Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte berechnen — nach der Vereinbarung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und PKV-Verband nach § 75 Abs. 3b SGB V höchstens zum 1,2-fachen Satz, bei medizinisch-technischen Leistungen zum 1,0-fachen und bei Laborleistungen zum 0,9-fachen. Eine abweichende Honorarvereinbarung ist im Basistarif ausgeschlossen. In der Praxis führt das gelegentlich dazu, dass Termine schwerer zu bekommen sind als mit einem regulären PKV-Tarif. Für die medizinische Grundversorgung ist gesorgt, für den Komfort nicht.

Was kostet der Basistarif?

Weist die versicherte Person Hilfebedürftigkeit im Sinne der Sozialgesetze nach, halbiert sich der Beitrag zusätzlich – 2026 auf rund 508 Euro (§ 152 Absatz 4 Versicherungsaufsichtsgesetz); unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich der Sozialleistungsträger am Rest.

Diese Obergrenze klingt attraktiv, ist es aber nur im Vergleich zu einem sehr teuren Altvertrag. Für viele langjährig Versicherte liegt der Basistarif-Beitrag trotzdem über dem, was ein regulärer Tarifwechsel in derselben Gesellschaft erreichen würde — und das bei erheblich schlechteren Leistungen. Die Deckelung ist eine Notbremse, keine Sparlösung.

Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif

Diese drei Tarife werden häufig verwechselt. Der Basistarif steht Versicherten mit neueren Verträgen offen und ist der eigentliche Auffangtarif der privaten Krankenversicherung. Der Standardtarif dagegen kommt nur für Altverträge in Betracht, die vor 2009 geschlossen wurden, und setzt zusätzlich ein bestimmtes Alter sowie eine Mindestversicherungsdauer voraus. Auch sein Beitrag ist gedeckelt, der Deckel liegt aber niedriger: Maßgeblich sind dort allein 14,6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also ohne den durchschnittlichen Zusatzbeitrag gerechnet — 2026 rund 849 Euro im Monat statt rund 1.017 Euro.

Der Notlagentarif ist noch einmal etwas anderes: In ihn rutschen Versicherte, die mit ihren Beiträgen dauerhaft im Rückstand sind. Er erstattet im Wesentlichen nur Notfälle, akute Schmerzbehandlungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Er ist kein Wahltarif, sondern eine gesetzliche Folge unbezahlter Beiträge — und sollte unbedingt vermieden werden.

Was Sie beim Wechsel in den Basistarif verlieren

Verloren geht dagegen der Leistungsumfang, und das oft für viele Jahre. Wer den Basistarif einmal gewählt hat, kommt zwar rechtlich jederzeit wieder heraus, praktisch aber nur dann, wenn der reguläre Beitrag später wieder tragbar ist.

Ein zweiter Punkt betrifft den Beitragszuschlag für das Alter und mögliche Zusatzbausteine: Ergänzende Tarife müssen beim Wechsel meist gesondert betrachtet werden. Wer sich unsicher ist, lässt sich vorab schriftlich bestätigen, welche Bausteine bestehen bleiben und welche enden.

Was das für Ihren Beitrag bedeutet

Er begrenzt den Beitrag, kostet aber erheblich Leistung. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie prüfen lassen, was ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb Ihrer Gesellschaft möglich macht. Dort gibt es häufig Tarife mit vergleichbarem oder nur leicht reduziertem Schutz, die den Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf das Niveau der gesetzlichen Versorgung zurückfallen. Erst wenn dieser Weg ausgeschöpft ist, wird der Basistarif zur ernsthaften Option.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Kann meine Gesellschaft den Basistarif ablehnen?

Nein. Es besteht ein gesetzlicher Aufnahmeanspruch ohne Gesundheitsprüfung. Weder Vorerkrankungen noch das Alter dürfen zu einer Ablehnung führen, und Leistungsausschlüsse sind ebenfalls unzulässig. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Tarif anzubieten und Sie über die Bedingungen zu informieren.

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen?

Sie bleiben vollständig erhalten und werden auf den Basistarif angerechnet. Ein Wechsel innerhalb derselben Gesellschaft berührt Ihre aufgebaute Vorsorge nicht. Anders sieht es aus, wenn Sie zusätzlich das Unternehmen wechseln — dann geht nur der Übertragungswert mit.

Komme ich später wieder aus dem Basistarif heraus?

Ja. §204 VVG gilt auch aus dem Basistarif heraus, Sie können also in einen anderen Tarif Ihrer Gesellschaft zurückwechseln. Enthält der Zieltarif Mehrleistungen, darf die Gesellschaft dafür allerdings eine Gesundheitsprüfung verlangen. Je nach Gesundheitszustand kann der Rückweg dadurch schwieriger sein als der Hinweg.

Ist der Basistarif dasselbe wie die gesetzliche Krankenversicherung?

Nein. Der Leistungsumfang ist vergleichbar, die Rechtsbeziehung aber nicht: Sie bleiben Privatversicherter, gehen in Vorleistung und reichen Rechnungen zur Erstattung ein. Auch der Beitrag berechnet sich nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach den Regeln der privaten Kalkulation — begrenzt durch den GKV-Höchstbeitrag.

Lohnt sich der Basistarif für Rentner?

Nur selten als erster Schritt. Im Ruhestand sinkt das Einkommen, der Beitrag bleibt jedoch bestehen — das führt viele zum Basistarif. In den meisten Fällen bringt ein interner Tarifwechsel jedoch eine ähnliche Entlastung bei deutlich besserem Schutz. Der Basistarif bleibt die Rückfallebene, wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Gilt der Basistarif auch für Beihilfeberechtigte?

Ja, in angepasster Form. Für Beamtinnen und Beamte gibt es beihilfekonforme Varianten, die nur den Teil abdecken, den die Beihilfe nicht trägt. Der Beitrag ist dabei anteilig begrenzt. Welche Variante zu Ihrem Beihilfesatz passt, teilt Ihnen Ihre Gesellschaft auf Anfrage mit.

Wer hinter PKVservice steht

Über PKVservice

PKVservice vermittelt seit 2010 Kontakte zwischen privat Krankenversicherten und spezialisierten PKV-Experten.

330.000vermittelte InteressentenEigenangabe, Stand 2026
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