Beihilfe
Die Beihilfe ist die Kostenerstattung des Dienstherrn für Beamte und deren Angehörige im Krankheitsfall.
Wie hoch ist der Beihilfesatz?
Je nach Bundesland und Familienstand meist zwischen 50 und 80 Prozent. Beamte im Ruhestand erhalten in der Regel einen höheren Satz. Den verbleibenden Teil deckt eine private Krankenversicherung ab – die sogenannte Restkostenversicherung.
Warum ist die PKV für Beamte meist günstiger?
Weil nur der Anteil versichert werden muss, den die Beihilfe nicht trägt. Bei 70 Prozent Beihilfe versichern Sie 30 Prozent – der Beitrag fällt entsprechend niedriger aus als bei Angestellten.
Was das für Ihren Beitrag bedeutet
Ändert sich Ihr Beihilfesatz – etwa im Ruhestand oder bei Geburt eines Kindes – muss der Tarif angepasst werden. Das ist der Moment, in dem sich ein Blick auf das gesamte Tarifwerk der Gesellschaft lohnt.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Beihilfe im Ruhestand?
Der Satz steigt in der Regel, häufig von 50 auf 70 Prozent. Ihr PKV-Tarif muss entsprechend reduziert werden.
Gilt §204 VVG auch für Beihilfetarife?
Ja. Das Tarifwechselrecht gilt unabhängig von der Tarifart.
Was ist die Öffnungsaktion?
Eine Vereinbarung der PKV-Unternehmen, nach der Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung ohne Ablehnung aufgenommen werden – Risikozuschläge sind dabei begrenzt.
Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.
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