PKVservice · Lexikon
Beihilfe
Die Beihilfe ist die Kostenerstattung des Dienstherrn für Beamte und deren Angehörige im Krankheitsfall.
Wie hoch ist der Beihilfesatz?
Bei aktiven Beamtinnen und Beamten liegt er häufig bei 50 Prozent, im Ruhestand steigt er in der Regel auf 70 Prozent. Für berücksichtigungsfähige Kinder sind meist 80 Prozent vorgesehen, für Ehepartner ohne eigenes nennenswertes Einkommen häufig 70 Prozent. Wer mehrere Kinder hat, erhält bei vielen Dienstherren ebenfalls einen erhöhten Satz. (Alle Sätze Stand 2026, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder — maßgeblich ist immer die Vorschrift Ihres Dienstherrn.)
Verbindlich ist immer die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn — Bund und Länder regeln das unterschiedlich. Prüfen Sie deshalb Ihren persönlichen Bescheid.
Was die Restkostenversicherung leistet
Dieser Vertrag heißt Restkostenversicherung, weil er genau auf die verbleibende Lücke zugeschnitten ist. Liegt Ihr Beihilfesatz bei 70 Prozent, versichern Sie privat 30 Prozent — der Leistungsumfang des Tarifs sollte dabei zu dem passen, was die Beihilfe tatsächlich erstattet.
Denn die Beihilfe zahlt nicht auf jede Rechnung. Erstattet werden nur beihilfefähige Aufwendungen, und häufig nur bis zu bestimmten Höchstsätzen. Bleibt eine Rechnung darüber, entsteht eine Lücke, die weder Beihilfe noch ein knapp kalkulierter Restkostentarif schließt. Für solche Fälle bieten die Gesellschaften ergänzende Bausteine an; ob sie sinnvoll sind, hängt vom eigenen Bedarf und vom gewählten Selbstbehalt ab.
Warum ist die PKV für Beamte meist günstiger?
Bei 70 Prozent Beihilfe versichern Sie 30 Prozent — der Beitrag fällt entsprechend niedriger aus als bei Angestellten, die den vollen Schutz allein absichern. Auch die Altersrückstellung wird nur auf diesen kleineren Anteil gebildet, was den Beitrag zusätzlich dämpft.
Der Preis dafür ist eine engere Bindung: Ihr Tarif muss immer zu Ihrem aktuellen Beihilfesatz passen. Tut er das nicht, zahlen Sie entweder zu viel oder stehen mit einer Deckungslücke da.
Die Öffnungsaktion für neu Verbeamtete
Wer erstmals in ein Beamtenverhältnis berufen wird, kann in der Regel innerhalb von sechs Monaten in einen beihilfekonformen Tarif aufgenommen werden, ohne aus Risikogründen abgelehnt zu werden. Leistungsausschlüsse sind dabei nicht zulässig, und ein etwaiger Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.
Die Frist ist streng. Wer sie verstreichen lässt, durchläuft die reguläre Gesundheitsprüfung mit allen Konsequenzen — bis hin zur Ablehnung bei schweren Vorerkrankungen. Die Annahmerichtlinien der Gesellschaften unterscheiden sich dabei erheblich.
Wenn sich der Beihilfesatz ändert
Der Bemessungssatz ist nicht in Stein gemeißelt. Er ändert sich beim Eintritt in den Ruhestand, bei der Geburt eines Kindes, bei Heirat oder Scheidung und wenn Kinder aus der Berücksichtigung herausfallen. Jedes dieser Ereignisse macht eine Anpassung des Restkostentarifs notwendig.
Dafür gibt es ein besonderes Recht: Nach einer Änderung des Bemessungssatzes können Sie in der Regel innerhalb von sechs Monaten eine Anpassung Ihres Versicherungsschutzes verlangen, ohne dass Ihr Gesundheitszustand erneut geprüft wird. Reagieren Sie zu spät, gilt dieses erleichterte Verfahren nicht mehr — dann bleibt nur der normale Weg über einen Tarifwechsel.
Beihilfe im Ruhestand
Ihr privater Anteil sinkt dadurch entsprechend, und der Restkostentarif muss von 50 auf 30 Prozent reduziert werden. Das geschieht nicht automatisch: Sie müssen es beantragen.
Wird das versäumt, zahlen Pensionäre jahrelang für einen zu hohen Anteil. Auch die private Pflegepflichtversicherung wird anteilig geführt und sollte mit angepasst werden.
Was das für Ihren Beitrag bedeutet
Der Tarifwechsel nach §204 VVG gilt auch für beihilfekonforme Tarife, und Ihre Altersrückstellung wandert dabei vollständig mit. Häufig lässt sich der Beitrag zusätzlich senken, ohne den Schutz spürbar zu verändern. Die Besonderheiten für den öffentlichen Dienst sind unter PKV für Beamte zusammengefasst, die Möglichkeiten im Ruhestand unter PKV-Optimierung für Rentner.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Was passiert mit der Beihilfe im Ruhestand?
Der Bemessungssatz steigt in der Regel, bei vielen Dienstherren von 50 auf 70 Prozent. Ihr privater Restkostentarif muss entsprechend von 50 auf 30 Prozent reduziert werden. Diese Anpassung erfolgt nicht von selbst — Sie müssen sie bei Ihrer Gesellschaft beantragen. Je früher das geschieht, desto weniger zahlen Sie doppelt.
Gilt §204 VVG auch für Beihilfetarife?
Ja. Das Tarifwechselrecht gilt unabhängig von der Tarifart, also auch für beihilfekonforme Tarife. Sie können innerhalb Ihrer Gesellschaft in jeden Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln, und die Altersrückstellung wird angerechnet. Praktisch bedeutet das: Auch als Beamtin oder Beamter sind Sie nicht auf den Tarif festgelegt, den Sie einmal abgeschlossen haben.
Was ist die Öffnungsaktion?
Eine Vereinbarung der PKV-Unternehmen, nach der Beamtenanfänger in der Regel innerhalb von sechs Monaten ohne Ablehnung aus Risikogründen aufgenommen werden — Risikozuschläge sind auf 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt, Leistungsausschlüsse für einzelne Erkrankungen sind nicht zulässig. Für Beamtinnen und Beamte selbst beginnt die Frist mit der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis. Einzelheiten und Ausnahmen stehen im Eintrag Öffnungsaktion.
Deckt die Beihilfe wirklich alle Kosten in ihrem Anteil ab?
Nein. Erstattet werden ausschließlich beihilfefähige Aufwendungen, und oft nur bis zu festgelegten Höchstsätzen. Alles darüber bleibt an Ihnen hängen, sofern der Restkostentarif es nicht auffängt. Deshalb ist entscheidend, dass Beihilfeverordnung und Tarifbedingungen zusammenpassen — nicht allein, dass die Prozentsätze rechnerisch 100 ergeben.
Was gilt für Ehepartner und Kinder?
Ehepartner sind meist nur berücksichtigungsfähig, wenn ihr Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt — im Bund liegt sie 2026 bei 22.648 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 6 Abs. 2 Bundesbeihilfeverordnung, Wert des Bundesverwaltungsamts); die Länder regeln das eigenständig; Kinder bleiben es, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Fällt das weg, muss der betroffene Vertrag auf vollen Schutz umgestellt werden. Auch dafür gilt in der Regel eine Frist ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Kann ich meinen Beihilfetarif ruhen lassen?
Ja, über eine Anwartschaft. Sinnvoll ist das etwa bei einer Versetzung ins Ausland, während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge oder in Elternzeit. Sie zahlen dann einen stark reduzierten Beitrag und kehren später ohne neue Gesundheitsprüfung zurück. Welche Form passt, hängt vor allem von der Dauer der Unterbrechung ab.
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Über PKVservice
PKVservice vermittelt seit 2010 Kontakte zwischen privat Krankenversicherten und spezialisierten PKV-Experten.
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