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Beitragsentlastungstarif
Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein, mit dem Sie heute zusätzlich einzahlen, um den Beitrag ab einem festgelegten Alter zu senken.
Wie funktioniert ein Beitragsentlastungstarif?
Dieses Geld fließt nicht in die laufenden Rechnungen, sondern wird mit dem Rechnungszins des Tarifs angespart – ähnlich wie die Altersrückstellungen, die ohnehin in jedem Vertrag der privaten Krankenversicherung gebildet werden. Ab dem vereinbarten Alter, in den meisten Fällen mit 65, wird dieses Kapital eingesetzt, um Ihren Monatsbeitrag dauerhaft um einen festen Betrag zu senken. Wie hoch die spätere Entlastung ausfallen soll, legen Sie schon beim Abschluss fest; daran bemisst sich, wie viel Sie bis dahin zusätzlich einzahlen. Ein Sparvertrag, aus dem Sie sich später Geld auszahlen lassen können, ist der Baustein dagegen ausdrücklich nicht – er ist fest an Ihren Krankenversicherungsvertrag gebunden.
Warum gibt es diesen Baustein?
Im Berufsleben ist das für viele ein Vorteil. Im Ruhestand kann es unangenehm werden: Das Einkommen sinkt, der Beitrag bleibt und kann durch Anpassungen sogar weiter steigen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen dämpfen diesen Effekt, gleichen ihn aber nicht vollständig aus. Der Beitragsentlastungstarif verlagert deshalb bewusst einen Teil der Belastung in die Jahre mit gutem Einkommen. Was im Ruhestand sonst noch zusammenkommt und welche Stellschrauben es dort gibt, lesen Sie unter PKV-Optimierung für Rentner.
Lohnt sich ein Beitragsentlastungstarif?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Entscheidend sind Ihr heutiges Alter, die verbleibende Zeit bis zum vereinbarten Entlastungsalter und Ihre steuerliche Situation. Je länger die Ansparphase, desto mehr Zeit hat das eingezahlte Kapital, sich zu verzinsen. Steuerlich ist der Baustein besser gestellt, als viele annehmen: Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 24. Mai 2017 ist der auf die Basisabsicherung entfallende Anteil des erhöhten Beitrags als Vorsorgeaufwendung für die Basisabsicherung abziehbar – allerdings nur anteilig, und die Aufteilung nimmt Ihr Versicherer vor. Ob sich das bei Ihnen auswirkt, klärt Ihr Steuerberater. Bei Angestellten kommt ein weiterer Punkt hinzu: Der Beitrag zum Entlastungsbaustein gilt nach Auskunft des PKV-Verbands als arbeitgeberzuschussfähig, erhöht den Arbeitgeberzuschuss aber nur, solange dessen Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Der Zuschuss ist ohnehin gedeckelt – 2026 auf 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Wer diese Grenze schon mit dem Haupttarif erreicht, trägt den zusätzlichen Beitrag in jedem Fall vollständig selbst.
Was der Baustein nicht leistet
Ein Beitragsentlastungstarif senkt Ihren Beitrag ab einem festen Zeitpunkt um einen zugesagten Betrag – er verhindert aber keine Beitragserhöhung. Steigen die Kosten in Ihrem Tarif, wird weiterhin angepasst; die vereinbarte Entlastung wird dann lediglich von einem höheren Beitrag abgezogen. Am Leistungsumfang ändert der Baustein ebenfalls nichts, ebenso wenig an einem vereinbarten Selbstbehalt. Und er wirkt erst in der Zukunft: Wer heute einen zu teuren Vertrag hat, löst dieses Problem damit nicht – kurzfristig steigt die monatliche Belastung sogar. Drückt Sie der Beitrag schon jetzt, führt der Weg eher über eine Prüfung des Tarifs selbst.
Entlastungstarif und Tarifwechsel nach §204 VVG
Das ist in aller Regel nicht der Fall. Der Tarifwechsel nach §204 VVG findet innerhalb derselben Gesellschaft statt; der Entlastungsbaustein läuft dabei üblicherweise unverändert weiter, weil er neben dem eigentlichen Krankheitskostentarif als eigener Baustein geführt wird. Die Einzelheiten regeln die Tarifbedingungen Ihrer Gesellschaft, und die unterscheiden sich im Detail. Anders liegt der Fall, wenn Sie die Gesellschaft ganz verlassen. Der gesetzliche Übertragungswert bemisst sich nach dem Teil der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen (§ 204 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz). Ein Entlastungsbaustein erbringt keine Leistungen in diesem Sinne, sondern senkt später den Beitrag — verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass das dort angesparte Kapital mitwandert. Lassen Sie sich vor einer Kündigung schriftlich bestätigen, was mit dem Baustein geschieht.
Was das für Ihren Beitrag bedeutet
Er steht als eigene Position mit eigenem Beitrag im Versicherungsschein, oft unscheinbar unter dem Haupttarif. Ein Blick in die Police lohnt sich deshalb doppelt: Sie sehen, ob Sie einen solchen Baustein zahlen, und ab wann er in welcher Höhe greifen soll. Besonders wichtig ist das in den Jahren kurz vor dem vereinbarten Alter, meist also vor dem 65. Geburtstag, weil sich Ihr Zahlbeitrag dann spürbar verändert. Wer in dieser Phase über seinen Vertrag nachdenkt, sollte Baustein und Haupttarif immer zusammen betrachten und nicht getrennt bewerten.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Wird der Beitragsentlastungstarif beim Tarifwechsel übertragen?
Innerhalb derselben Gesellschaft bleibt er in der Regel bestehen und läuft unverändert weiter. Der Wechsel betrifft den Krankheitskostentarif, nicht den Entlastungsbaustein. Die Einzelheiten richten sich nach den Tarifbedingungen, die von Gesellschaft zu Gesellschaft abweichen. Vor einem Wechsel sollte deshalb schriftlich geklärt werden, wie mit dem Baustein verfahren wird.
Kann ich einen Beitragsentlastungstarif kündigen?
Meist ja, die Bedingungen sehen eine Kündigung des Bausteins vor. Das bereits angesparte Kapital bleibt dann aber im System und wird Ihnen später angerechnet – eine Auszahlung ist nicht vorgesehen. Sie sparen also nur den künftigen Zusatzbeitrag und verlieren im Gegenzug einen Teil der späteren Entlastung. Wer kurz vor dem vereinbarten Alter steht, sollte das besonders genau abwägen.
Ersetzt ein Entlastungstarif einen Tarifwechsel?
Nein. Er senkt den Beitrag zu einem festen Zeitpunkt um einen festen Betrag, den Sie vorher selbst angespart haben. Ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft wirkt dagegen sofort und ohne zusätzliche Einzahlung. Beides schließt sich nicht aus, löst aber unterschiedliche Probleme.
Was passiert mit dem Baustein, wenn ich die Gesellschaft wechsle?
Rechnen Sie damit, dass das angesparte Kapital beim bisherigen Versicherer bleibt. Der gesetzliche Übertragungswert erfasst nur den Teil der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen – ein Entlastungsbaustein erbringt keine solchen Leistungen. Lassen Sie sich vor einer Kündigung schriftlich bestätigen, wie Ihre Gesellschaft verfährt. Für Bestandskunden mit Entlastungsbaustein ist der interne Weg innerhalb der eigenen Gesellschaft deshalb meistens der ruhigere.
Kann ich die vereinbarte Entlastung später erhöhen?
Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich, wird von den Gesellschaften aber wie ein neuer Abschluss behandelt. Ob dafür eine Gesundheitsprüfung verlangt wird, handhaben die Häuser unterschiedlich. Kalkuliert wird jedoch immer nach dem Alter, das Sie zum Zeitpunkt der Aufstockung erreicht haben. Je später Sie aufstocken, desto teurer wird deshalb jeder Euro spätere Entlastung.
Woran erkenne ich den Baustein in meiner Police?
Im Versicherungsschein sind alle Bausteine einzeln mit Kürzel und eigenem Beitrag aufgeführt. Ein Entlastungsbaustein steht dort neben dem Krankheitskostentarif, meist ohne eigene Leistungsangabe, aber mit einem Beitrag und einem Zielalter. Wenn Sie unsicher sind, gibt Ihre Gesellschaft auf schriftliche Anfrage Auskunft über Art, Höhe und Beginn der vereinbarten Entlastung.
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