Sie lautet, ob der Anruf beim Interessenten zulässig ist – und ob sich das später belegen lässt. Wer Kontakte einkauft, verantwortet die eigene Ansprache selbst, unabhängig davon, in welchem Kanal der Kontakt entstanden ist. Deshalb entscheidet nicht das Werbeversprechen eines Anbieters, sondern die Frage, welche Unterlagen er Ihnen im Ernstfall vorlegen kann.
Diese Seite beschreibt, wie unsere §204-Leads entstehen, welche Nachweise dazugehören und an welchen Regelwerken sich das orientiert. Sie ersetzt keine juristische Prüfung Ihres Einzelfalls.
Was ein belastbares Opt-in ausmacht
Eine Einwilligung ist mehr als ein gesetztes Häkchen. Darauf achten Aufsichtsbehörden: ob die betroffene Person wusste, wofür sie zustimmt, wer sie kontaktieren wird und dass eine Ablehnung folgenlos möglich gewesen wäre. Drei Merkmale tauchen in dieser Betrachtung regelmäßig auf.
Bestimmtheit
Aus der Einwilligung geht hervor, um welches Thema es geht und über welchen Kanal kontaktiert wird. Eine pauschale Zustimmung zu „Informationen rund um Versicherungen“ trägt ein konkretes Beratungsgespräch zur Beitragsoptimierung erkennbar nicht.
Nachvollziehbarkeit
Wer, wann, worüber und in welchem Wortlaut – fehlt eine dieser Angaben, lässt sich die Zustimmung im Streitfall nicht rekonstruieren und hilft Ihnen entsprechend wenig.
Freiwilligkeit
Die Zustimmung ist an keine Gegenleistung geknüpft und jederzeit widerrufbar. Ein Widerruf wirkt ab Zugang – und er muss im System des Anbieters ankommen, sonst läuft die Ansprache weiter.
Wie die Einwilligung dokumentiert wird
Festgehalten werden Zeitpunkt, Gesprächsverlauf und der Wortlaut der Zustimmung. Bei Web-Leads dokumentiert das Formular selbst: Zeitstempel, Herkunft der Anmeldung und der Text, dem zugestimmt wurde. Beides wird dem Datensatz fest zugeordnet und bleibt abrufbar. Wie die Übergabe an Sie organisiert ist, steht unter PKV-Leads kaufen.
SMS-Verifizierung bei Web-Leads
Deshalb erhält jeder Web-Lead nach dem Eintrag einen Code per SMS – an genau die Nummer, die im Formular steht. Erst wenn dieser Code zurückkommt, gilt die Rufnummer als bestätigt und der Datensatz geht in die Auslieferung. Das schließt Tippfehler und fremde Nummern weitgehend aus. Worin sich die beiden Herkunftsarten sonst unterscheiden, steht im Vergleich Callcenter-Leads und Web-Leads.
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Art. 28 DSGVO regelt die Auftragsverarbeitung und sieht dafür eine schriftliche Grundlage vor. Wir stellen Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag auf Wunsch zur Verfügung. Welche Konstellation auf Ihr Haus zutrifft, klären Sie sinnvollerweise vorab mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Dass ein Anbieter dieses Thema von sich aus anspricht, ist ein brauchbares erstes Auswahlkriterium.
Telefonische Werbung nach §7 UWG
§7 UWG behandelt die unzumutbare Belästigung. Für Werbeanrufe bei Verbrauchern ist dort eine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorgesehen; fehlt sie, ist der Anruf unzulässig und abmahnfähig. Praktisch heißt das: Ihr Erstkontakt steht und fällt mit dem Opt-in, das dem Datensatz beiliegt. Die Dokumentation ist deshalb kein Papierkram, sondern die Grundlage Ihrer Ansprache. Wie die Vorschrift im Einzelfall auszulegen ist, entscheiden Gerichte – nicht wir und nicht Ihr Leadanbieter.
Zulassung nach §34d GewO
Wir liefern ausschließlich an zugelassene Vermittler und lassen uns die Zulassung vor der ersten Lieferung zeigen. Für Sie hat das zwei Seiten: Sie weisen Ihre Erlaubnis einmalig nach – und wissen im Gegenzug, dass die Kontakte nicht an einen beliebigen Abnehmerkreis gehen. Zum fachlichen Hintergrund der Beratung selbst führt die Seite §204 VVG Tarifwechsel.
Abgleich gegen die Robinsonliste
Sie ist kein Gesetz, sondern ein Branchenstandard – der Abgleich vor der Ansprache gehört trotzdem zur Sorgfalt eines Anbieters. Vor der Auslieferung werden die Datensätze gegen die Liste sowie gegen unsere eigenen Sperr- und Widerrufsvermerke geprüft. Widerruft ein Interessent nach der Übergabe an Sie, melden Sie uns das: Der Vermerk wirkt dann für jede weitere Verwendung.
Nachweisführung im Reklamationsfall
Melden Sie den Vorgang mit Datum, Uhrzeit und Rufnummer über die Leadverwaltung. Wir ziehen den Nachweis zum Datensatz heran und teilen Ihnen mit, worauf sich das Opt-in stützt. Ergibt die Prüfung, dass der Kontakt so nicht hätte geliefert werden dürfen, wird er gutgeschrieben und für die weitere Ansprache gesperrt. Die vollständige Liste der Reklamationsgründe steht auf der Seite zu den §204-Leads.
Was diese Seite leistet – und was nicht
PKVservice erteilt keine Rechtsberatung. Wir beschreiben, wie unsere Kontakte entstehen und welche Nachweise dazugehören; wir bewerten nicht, ob Ihr Vertriebsvorgehen im Einzelfall zulässig ist. Diese Einschätzung kann nur ein Fachanwalt für Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Versicherungsrecht mit Blick auf Ihr Haus treffen. Wenn Sie Unterlagen vor der Zusammenarbeit prüfen lassen möchten, stellen wir sie dafür bereit – schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wie die Zusammenarbeit im Alltag aussieht, steht unter Leads für Versicherungsmakler.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Sind gekaufte Versicherungsleads mit der DSGVO vereinbar?
Der Einkauf von Kontaktdaten ist nicht pauschal erlaubt oder verboten – es kommt darauf an, auf welcher Grundlage die Daten erhoben wurden und ob die Weitergabe davon gedeckt ist. Entscheidend ist deshalb, was der Anbieter zu jedem einzelnen Datensatz vorlegen kann. Verlangen Sie eine Beschreibung der Erhebung, den Wortlaut der Einwilligung und eine Aussage zur Auftragsverarbeitung. Eine verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Prozesse ersetzt das nicht; dafür ist eine anwaltliche Prüfung der richtige Weg.
Was macht ein Opt-in belastbar?
Belastbar ist eine Einwilligung, wenn sie bestimmt, nachvollziehbar und freiwillig ist. Bestimmt heißt: Thema und Kontaktkanal sind benannt. Nachvollziehbar heißt: Zeitpunkt, Wortlaut und Herkunft sind festgehalten und lassen sich einem Datensatz zuordnen. Freiwillig heißt: Die Zustimmung war nicht Bedingung für etwas anderes und lässt sich jederzeit widerrufen.
Ist Kaltakquise bei Versicherungen erlaubt?
Für Werbeanrufe bei Verbrauchern sieht §7 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung vor. Ein Anruf ohne diese Einwilligung ist damit keine Kaltakquise im harmlosen Sinn, sondern angreifbar. Unsere Kontakte sind deshalb keine kalten Adressen: Jeder Datensatz trägt eine dokumentierte Zustimmung zur Beratung. Ob Ihre eigene Ansprache in jedem Detail den Anforderungen genügt, sollten Sie anwaltlich klären lassen.
Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ob in Ihrer Konstellation eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt, hängt davon ab, wer über Zweck und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Wir stellen einen entsprechenden Vertrag auf Wunsch bereit, damit die Frage nicht offenbleibt. Stimmen Sie die Einordnung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Fachanwalt ab. Wir geben dazu keine verbindliche Auskunft.
Was passiert, wenn ein Interessent widerspricht?
Melden Sie uns den Widerspruch, sobald er bei Ihnen eingeht. Der Datensatz wird gesperrt und für jede weitere Verwendung ausgeschlossen. Löschen Sie den Kontakt zusätzlich in Ihren eigenen Systemen, soweit Sie ihn dort gespeichert haben – für diesen Teil sind Sie verantwortlich, nicht wir.
Wer haftet, wenn ein Anruf beanstandet wird?
Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und der Weitergabe stehen wir ein und stellen Ihnen die Nachweise dazu bereit. Für Ihre eigene Ansprache – Zeitpunkt, Inhalt, Häufigkeit und die Beachtung von Widersprüchen – sind Sie verantwortlich. Diese Aufteilung ist branchenüblich, ersetzt aber keine Prüfung Ihrer Verträge. Wie sie in Ihrem Fall wirkt, beurteilt ein Fachanwalt.
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir zeigen Ihnen vor der ersten Lieferung, wie ein Datensatz entsteht, welche Nachweise dazugehören und welche Unterlagen Sie erhalten. Melden Sie sich, wenn Sie das vorab mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrem Anwalt durchgehen möchten.
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
