Worum es geht
Private Krankenversicherung für Angestellte
Angestellte, die ein hohes Einkommen erzielen, haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dies bietet ihnen oft umfassendere Leistungen und kann zu niedrigeren Beiträgen führen. Hier erfahren Sie, wie Angestellte von einem Wechsel profitieren können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Voraussetzungen für Angestellte
Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung versichern?
Diese Grenze wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei einem Brutto-Jahresgehalt von 77.400 Euro (Stand 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Liegt das Einkommen eines Angestellten über dieser Grenze, entfällt die Versicherungspflicht in der GKV, und ein Wechsel in die PKV wird möglich.
Vorteile und Überlegungen für Angestellte
Ist ein Wechsel in die PKV sinnvoll?
Neben besseren Leistungen profitieren sie häufig von niedrigeren Beiträgen. Diese Prämien werden, ähnlich wie in der GKV, zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags, höchstens jedoch 508,59 Euro monatlich (Stand 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Bei höheren Beiträgen trägt der Arbeitnehmer den übersteigenden Teil allein.
Wann und wie Angestellte wechseln können
Bedingungen für den Wechsel in die private Krankenversicherung
Fällt das Einkommen später unter diese Grenze, wird der Angestellte wieder versicherungspflichtig in der GKV. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen und in der PKV zu bleiben. Der Antrag dazu muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden.
Worauf Angestellte bei der Tarifwahl achten sollten
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung
Es ist wichtig, nicht nur auf die Prämienhöhe zu achten, sondern auch die Leistungen der verschiedenen Tarife zu vergleichen. Unser Vergleichsrechner auf pkv-tarifvergleich.info hilft Ihnen, den passenden Tarif für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
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Über PKVservice
Die Gründung erfolgte aus der Beratungspraxis heraus: Vor 2010 haben wir privat Krankenversicherte selbst betreut – zum Wechsel ebenso wie zur Tarifoptimierung nach §204 VVG. Heute beraten wir nicht mehr selbst, sondern stellen den Kontakt zu den Experten her, die das täglich tun.
Über 330.000 vermittelte Interessenten und mehr als 30.000 erfolgreiche Optimierungen später kennen wir diesen Markt aus beiden Richtungen – die Tarifwelten der Gesellschaften und die Experten, die damit arbeiten. Zu unserem Netzwerk gehören über 100 PKV-Spezialisten bundesweit, darunter ehemalige Mitarbeiter von Krankenversicherungen und auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte. Mit vielen von ihnen arbeiten wir seit über einem Jahrzehnt zusammen.
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Häufig gestellte Fragen
Ab wann kann ich als Angestellter in die PKV wechseln?
Sie können wechseln, wenn Ihr Bruttojahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € (Stand 2026) übersteigt. Wichtig: Das Gehalt muss nicht nur im aktuellen, sondern voraussichtlich auch im Folgejahr über dieser Grenze liegen. Die Versicherungspflicht endet dann mit Ablauf des Kalenderjahres — versicherungsfrei sind Sie ab dem 1. Januar des Folgejahres.
Übernimmt mein Arbeitgeber auch einen Teil meines PKV-Beitrags?
Ja. Angestellte erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 50 % des Beitrags – maximal jedoch bis zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags (508,59 € monatlich — Stand 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Das macht die PKV für Angestellte besonders attraktiv, da der Arbeitgeberanteil auch bei günstigen Tarifen voll ausgeschöpft werden kann.
Was passiert mit meiner PKV, wenn mein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?
Fällt Ihr Gehalt dauerhaft unter die Grenze, werden Sie grundsätzlich wieder GKV-pflichtig. Sie haben dann 3 Monate Zeit, einen Befreiungsantrag zu stellen und in der PKV zu bleiben. Wir beraten Sie, wann ein Verbleib in der PKV sinnvoll ist und wann die Rückkehr in die GKV besser wäre.
Lohnt sich die PKV auch für Angestellte, die häufig den Job wechseln?
Grundsätzlich ja, aber Sie sollten Ihre langfristige Karriereplanung berücksichtigen. Solange Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, bleibt Ihre PKV unberührt. Bei einem Jobwechsel in eine Stelle mit niedrigerem Gehalt kann es Anpassungsbedarf geben. Unsere Berater helfen Ihnen, einen Tarif zu wählen, der auch bei Veränderungen flexibel bleibt.
Kann ich als Angestellter meine Familie in die PKV mitnehmen?
In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag. Für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder entstehen zusätzliche Beiträge. Haben Sie Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen, kann die GKV mit ihrer kostenlosen Familienversicherung im Vergleich günstiger sein. Wir rechnen das gemeinsam mit Ihnen durch.
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