PKV für Angestellte
Optimale Absicherung für Arbeitnehmer
Private Krankenversicherung für Angestellte
Angestellte, die ein hohes Einkommen erzielen, haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Dies bietet ihnen oft umfassendere Leistungen und kann zu niedrigeren Beiträgen führen. Hier erfahren Sie, wie Angestellte von einem Wechsel profitieren können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Voraussetzungen für Angestellte
Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung versichern?
Angestellte und Arbeitnehmer, die ein Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielen, können von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV wechseln. Diese Grenze wird jährlich angepasst und liegt 2024 bei einem Brutto-Jahresgehalt von 69.300,00 Euro. Liegt das Einkommen eines Angestellten über dieser Grenze, entfällt die Versicherungspflicht in der GKV, und ein Wechsel in die PKV wird möglich.
Vorteile und Überlegungen für Angestellte
Ist ein Wechsel in die PKV sinnvoll?
Ein Wechsel in die PKV kann für Angestellte viele Vorteile mit sich bringen. Neben besseren Leistungen profitieren sie häufig von niedrigeren Beiträgen. Diese Prämien werden, ähnlich wie in der GKV, zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Somit zahlt der Arbeitnehmer nur die Hälfte der Prämie und kann von umfangreicheren Leistungen profitieren, ohne zusätzliche Kosten im Vergleich zur GKV.
Wann und wie Angestellte wechseln können
Bedingungen für den Wechsel in die private Krankenversicherung
Um in die PKV wechseln zu können, muss das Einkommen eines Angestellten über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Fällt das Einkommen später unter diese Grenze, wird der Angestellte wieder versicherungspflichtig in der GKV. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen und in der PKV zu bleiben. Der Antrag dazu muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden.
Worauf Angestellte bei der Tarifwahl achten sollten
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung
Die Auswahl des richtigen Tarifs aus der Vielzahl der Angebote auf dem Markt kann eine Herausforderung sein. Es ist wichtig, nicht nur auf die Prämienhöhe zu achten, sondern auch die Leistungen der verschiedenen Tarife zu vergleichen. Unser Vergleichsrechner auf pkv-tarifvergleich.info hilft Ihnen, den passenden Tarif für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
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Häufig gestellte Fragen
Wie können wir Ihnen helfen?
Sie können wechseln, wenn Ihr Bruttojahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 € (Stand 2026) übersteigt. Wichtig: Das Gehalt muss nicht nur im aktuellen, sondern voraussichtlich auch im Folgejahr über dieser Grenze liegen. Nach 12 Monaten über der Grenze entfällt die GKV-Pflicht.
Ja. Angestellte erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 50 % des Beitrags – maximal jedoch bis zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags (2026 ca. 421 € monatlich). Das macht die PKV für Angestellte besonders attraktiv, da der Arbeitgeberanteil auch bei günstigen Tarifen voll ausgeschöpft werden kann.
Fällt Ihr Gehalt dauerhaft unter die Grenze, werden Sie grundsätzlich wieder GKV-pflichtig. Sie haben dann 3 Monate Zeit, einen Befreiungsantrag zu stellen und in der PKV zu bleiben. Wir beraten Sie, wann ein Verbleib in der PKV sinnvoll ist und wann die Rückkehr in die GKV besser wäre.
Grundsätzlich ja, aber Sie sollten Ihre langfristige Karriereplanung berücksichtigen. Solange Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, bleibt Ihre PKV unberührt. Bei einem Jobwechsel in eine Stelle mit niedrigerem Gehalt kann es Anpassungsbedarf geben. Unsere Berater helfen Ihnen, einen Tarif zu wählen, der auch bei Veränderungen flexibel bleibt.
In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag. Für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder entstehen zusätzliche Beiträge. Haben Sie Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen, kann die GKV mit ihrer kostenlosen Familienversicherung im Vergleich günstiger sein. Wir rechnen das gemeinsam mit Ihnen durch.