Übertragungswert
Der Übertragungswert ist der Teil Ihrer Altersrückstellung, der beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft mitgegeben wird.
Wie hoch ist er?
Er entspricht dem Anteil der Altersrückstellung, der auf den Basistarif entfällt – nicht dem vollen Betrag. Der darüber hinausgehende Teil verbleibt beim bisherigen Versicherer.
Für wen gilt er?
Nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Wer davor privat versichert wurde, hat keinen Übertragungswert – bei einem Gesellschaftswechsel geht die gesamte Rückstellung verloren.
Was das für Ihren Beitrag bedeutet
Der Übertragungswert ist der Grund, warum der interne Tarifwechsel nach §204 VVG dem Gesellschaftswechsel meist vorzuziehen ist: Intern bleibt die Rückstellung vollständig erhalten.
Häufige Fragen
Wie erfahre ich meinen Übertragungswert?
Ihre Gesellschaft nennt ihn auf Anfrage. Er steht nicht auf der jährlichen Beitragsmitteilung.
Lohnt sich ein Gesellschaftswechsel trotzdem?
Manchmal – etwa wenn die eigene Gesellschaft kein passendes Tarifwerk hat. Das ist eine Rechnung, keine Grundsatzentscheidung.
Gilt der Übertragungswert auch beim Wechsel in die GKV?
Nein. Bei Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung geht die Altersrückstellung nicht mit.
Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.
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