Standardtarif
Der Standardtarif ist ein gesetzlich geregelter PKV-Tarif mit begrenztem Beitrag, der nur Versicherten offensteht, deren Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde.
Wer kann in den Standardtarif wechseln?
Nur wer vor dem 1. Januar 2009 privat versichert war und zusätzlich Altersvoraussetzungen erfüllt – in der Regel mindestens 65 Jahre, oder ab 55 bei begrenztem Einkommen. Für später abgeschlossene Verträge gibt es stattdessen den Basistarif.
Wie hoch ist der Beitrag?
Er ist auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Damit ist der Standardtarif eine Obergrenze, kein günstiger Tarif – und die Leistungen entsprechen etwa dem Niveau der gesetzlichen Kasse.
Was das für Ihren Beitrag bedeutet
Der Standardtarif ist die letzte Möglichkeit, wenn nichts anderes trägt. Bevor Sie ihn in Betracht ziehen, sollte ein regulärer Tarifwechsel nach §204 VVG geprüft sein – dort bleibt der Leistungsumfang erhalten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zum Basistarif?
Der Standardtarif gilt für Altverträge vor 2009, der Basistarif für alle übrigen. Beide begrenzen den Beitrag, unterscheiden sich aber im Zugang und in den Leistungen.
Kann ich aus dem Standardtarif wieder heraus?
Ja. Der Anspruch aus §204 VVG bleibt bestehen, ein Rückwechsel in einen regulären Tarif ist möglich.
Bleiben meine Altersrückstellungen erhalten?
Ja, der Wechsel erfolgt innerhalb derselben Gesellschaft.
Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.
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