PKVservice · Lexikon
Treuhänder
Der Treuhänder ist eine unabhängige Person, die jede Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung prüfen und ihr zustimmen muss.
Was prüft der Treuhänder?
Dazu gehören die erwarteten Behandlungskosten, die Lebenserwartung der Versicherten und der Rechnungszins, also der Zins, mit dem der Versicherer kalkuliert. Ohne seine Zustimmung darf keine Anpassung wirksam werden – so sieht es §203 VVG vor. Er entscheidet dabei nicht darüber, ob eine Erhöhung angemessen oder sozial verträglich ist, sondern nur, ob sie rechnerisch korrekt hergeleitet wurde. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil viele Versicherte vom Treuhänder einen Schutz vor hohen Beiträgen erwarten, den seine Rolle gar nicht vorsieht.
Wann eine Anpassung überhaupt ausgelöst wird
Er muss die kalkulierten Werte jedes Jahr mit den tatsächlichen vergleichen, und erst wenn die Abweichung einen festgelegten Schwellenwert überschreitet, darf – und muss – neu kalkuliert werden. Diesen Schwellenwert nennt man den auslösenden Faktor. Geprüft wird das für jeden Tarif getrennt, nicht für die Gesellschaft als Ganzes. Deshalb kann ein Tarif kräftig steigen, während ein anderer desselben Hauses im selben Jahr unverändert bleibt.
Wie unabhängig ist er wirklich?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Versicherte seine Unabhängigkeit im Streitfall nicht gerichtlich überprüfen lassen können. Damit ist der Weg, eine Erhöhung über die Person des Treuhänders anzugreifen, praktisch versperrt. Angreifbar sind Anpassungen deshalb fast nur über formale Mängel in der Begründung, die der Versicherer seinem Schreiben beilegen muss.
Warum Erhöhungen oft sprunghaft kommen
Wird er überschritten, wird der aufgelaufene Bedarf auf einmal nachgeholt. Für Versicherte fühlt sich das nach Willkür an, folgt aber einer festen Systematik. Wer sie verstehen will, findet den Einstieg beim Kopfschaden – der Rechengröße, die den durchschnittlichen Aufwand je Versicherten und Altersgruppe beschreibt.
Was in Ihrem Anpassungsschreiben stehen muss
Fehlt diese Angabe oder bleibt sie zu unbestimmt, kann eine Erhöhung formal unwirksam sein – dazu gibt es Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ob das in Ihrem Fall so ist, ist eine juristische Frage; PKVservice prüft sie nicht und erteilt keine Rechtsberatung. Bewahren Sie die Schreiben der vergangenen Jahre trotzdem auf, denn sie sind die Grundlage jeder späteren Prüfung und zeigen Ihnen zugleich, wie sich Ihr Tarif entwickelt hat.
Was Sie stattdessen selbst in der Hand haben
Das Tarifwechselrecht aus §204 VVG erlaubt es, innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen gleichartigen Tarif zu wechseln – ohne Altersrückstellungen zu verlieren und ohne neue Gesundheitsprüfung für den bisherigen Leistungsumfang. Das wirkt dauerhaft, während der Streit über eine einzelne Erhöhung bestenfalls einen Betrag zurückholt. Wie ein solcher Wechsel abläuft, steht auf der Seite zum Tarifwechsel nach §204 VVG; eine Vorlage für die Anfrage bei Ihrer Gesellschaft finden Sie beim Musterbrief.
Was das für Ihren Beitrag bedeutet
Eine Anpassung anzufechten ist selten erfolgreich. Der wirksamere Weg ist der Tarifwechsel nach §204 VVG – er senkt den Beitrag dauerhaft, statt eine einzelne Erhöhung zu bekämpfen. Beides schließt sich nicht aus, aber nur der Tarifwechsel verändert die Grundlage, auf der künftige Anpassungen berechnet werden.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Kann ich gegen den Treuhänder vorgehen?
Nicht direkt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist seine Unabhängigkeit im Einzelfall nicht gerichtlich überprüfbar. Sie können also nicht mit dem Argument durchdringen, er habe zu eng mit dem Versicherer zusammengearbeitet. Wenn eine Anpassung angegriffen wird, dann über die Begründung des Versicherers, nicht über die Person des Treuhänders.
Wann ist eine Anpassung angreifbar?
Wenn die Begründung im Anpassungsschreiben formal unzureichend ist, etwa weil die auslösende Rechengröße nicht benannt wird. Dazu gibt es Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Ob ein konkretes Schreiben diesen Anforderungen genügt, ist eine Rechtsfrage und muss juristisch geprüft werden. PKVservice übernimmt diese Prüfung nicht.
Prüft der Treuhänder jeden Tarif einzeln?
Ja. Jeder Tarif wird für sich kalkuliert und für sich geprüft. Deshalb kann ein Tarif angepasst werden, während andere derselben Gesellschaft unverändert bleiben. Für Sie heißt das: Eine hohe Erhöhung sagt vor allem etwas über Ihren Tarif aus, nicht zwingend über Ihren Versicherer insgesamt.
Muss der Treuhänder auch einem Tarifwechsel zustimmen?
Nein. Der Wechsel in einen anderen Tarif Ihrer Gesellschaft nach §204 VVG ist Ihr Recht und braucht keine Zustimmung eines Treuhänders. Der Versicherer prüft lediglich, ob der Zieltarif gleichartig ist und ob Mehrleistungen entstehen. Die Rolle des Treuhänders betrifft die Kalkulation ganzer Tarife, nicht einzelne Verträge.
Wie oft darf mein Beitrag steigen?
Es gibt keine feste Zahl. Eine Anpassung ist immer dann möglich, wenn der Vergleich von kalkulierten und tatsächlichen Werten den Schwellenwert überschreitet – und sie ist dann sogar vorgeschrieben. Ihr Recht auf einen Tarifwechsel nach § 204 VVG bleibt davon unberührt und ist an keine Frist gebunden. In vielen Jahren passiert gar nichts, dann kommt ein größerer Schritt. Planen Sie deshalb nicht mit dem heutigen Beitrag, sondern mit einer Entwicklung über die Jahre.
Kann ich eine Erhöhung einfach nicht zahlen?
Davon ist dringend abzuraten. Wer den Beitrag nicht zahlt, gerät in Verzug und riskiert am Ende den Notlagentarif, in dem nur noch akute Behandlungen und Schmerzzustände bezahlt werden. Wenn der Beitrag nicht mehr tragbar ist, sprechen Sie mit Ihrer Gesellschaft und prüfen Sie die Wechseloptionen. Eine Übersicht der Wege bietet die Seite PKV zu teuer.
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