PKVservice · Lexikon
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor Ihre private Krankenversicherung Leistungen erstattet.
Wie wirkt die Selbstbeteiligung auf den Beitrag?
Der Versicherer rechnet damit, dass er einen Teil der Kosten gar nicht erst erstatten muss, und gibt diese Ersparnis anteilig an Sie weiter. Wie stark sich das auswirkt, hängt vom Tarif und vom Eintrittsalter ab; eine allgemeine Größe gibt es nicht. Bei jüngeren Versicherten fällt die Beitragsersparnis häufig deutlicher aus als bei älteren, weil der Selbstbehalt dort einen größeren Anteil der erwarteten Kosten abdeckt. Entscheidend ist immer die konkrete Rechnung in Ihrem Tarif, nicht eine Faustformel.
Welche Formen der Selbstbeteiligung es gibt
Daneben gibt es die prozentuale Beteiligung, bei der Sie einen Anteil jeder Rechnung übernehmen, meist bis zu einer jährlichen Höchstgrenze. Viele Tarife kombinieren beides oder sehen die Beteiligung nur für bestimmte Bereiche vor – etwa ambulant, aber nicht stationär. Manche Tarife nehmen Vorsorgeuntersuchungen ausdrücklich aus, damit niemand aus Kostengründen darauf verzichtet. Was in Ihrem Fall gilt, steht in den Tarifbedingungen und nicht in der jährlichen Beitragsmitteilung.
Für wen ein höherer Selbstbehalt passt
Wer den Betrag im Ernstfall nicht aus dem laufenden Einkommen aufbringen kann, kauft sich ein Risiko ein, das im schlechten Jahr teurer wird als die Ersparnis. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist das besonders sorgfältig abzuwägen. Und wer Beihilfe erhält, sollte bedenken, dass sich der Selbstbehalt nur auf den privat versicherten Restkostenanteil bezieht – Näheres dazu im Eintrag Beihilfe.
Worauf Sie achten sollten
Die Rechnung geht nur auf, wenn Sie die Differenz auch aufbringen können. Zu bedenken ist außerdem, dass die Selbstbeteiligung im Alter, wenn Arztbesuche häufiger werden, jedes Jahr voll anfällt – und zwar genau dann, wenn das Einkommen meist niedriger ist als im Berufsleben. Wer diesen Punkt vor sich herschiebt, verlagert Kosten in eine Lebensphase, in der sie schwerer zu tragen sind. Für Ruheständler lohnt deshalb ein eigener Blick auf die PKV-Optimierung im Rentenalter.
Selbstbeteiligung und Arbeitgeberzuschuss
Senken Sie den Beitrag durch einen hohen Selbstbehalt, sinkt unter Umständen auch dieser Zuschuss – die Ersparnis fällt dann kleiner aus als gedacht, weil ein Teil davon beim Arbeitgeber verbleibt. Die selbst getragenen Rechnungen zahlen Sie dagegen in voller Höhe allein. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, sollte durchgerechnet werden, bevor der Selbstbehalt erhöht wird. Hintergründe dazu finden Angestellte hier.
Selbstbeteiligung ändern: was dabei zu beachten ist
Umgekehrt ist es schwieriger: Wer den Selbstbehalt senken will, muss in der Regel eine Gesundheitsprüfung hinnehmen, weil sich der Leistungsumfang dadurch verbessert. Beides läuft technisch über einen Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft, sodass die Altersrückstellungen – das aus Ihren Beiträgen angesparte Kapital für das Alter – vollständig erhalten bleiben. Wichtig ist, die Änderung schriftlich zu beantragen und sich den neuen Stand bestätigen zu lassen.
Was das für Ihren Beitrag bedeutet
Ein Tarifwechsel nach §204 VVG senkt den Beitrag, ohne dass Sie mehr Risiko tragen. Der Unterschied ist grundlegend: Beim Selbstbehalt verschieben Sie Kosten auf sich selbst, beim Tarifwechsel zahlen Sie schlicht weniger für einen vergleichbaren Schutz.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich ändern?
In der Regel ja, meist im Rahmen eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft. Eine Erhöhung wird fast immer akzeptiert, weil sie den Versicherer entlastet. Beim Senken kann eine Gesundheitsprüfung anfallen, da sich Ihr Schutz dadurch verbessert. Fragen Sie zusätzlich nach den Fristen – viele Gesellschaften lassen Änderungen nur zum Beginn eines Versicherungsjahres zu.
Gilt die Selbstbeteiligung auch stationär?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Tarife sehen sie nur für ambulante Leistungen vor, andere beziehen Zahnbehandlungen oder Heilmittel mit ein. Bei stationären Aufenthalten ist eine Selbstbeteiligung seltener, kommt aber vor. Nachlesen lässt sich das in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs, nicht im Beitragsbescheid.
Zählt die Selbstbeteiligung gegen die Beitragsrückerstattung?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Die Beitragsrückerstattung erhalten Sie dafür, dass Sie in einem Jahr keine Rechnungen eingereicht haben. Die Selbstbeteiligung greift dagegen erst, sobald Sie einreichen. Beides kann in einem Tarif nebeneinander bestehen, wird aber getrennt gerechnet.
Lohnt es sich, kleine Rechnungen gar nicht einzureichen?
Solange Sie unterhalb Ihrer Selbstbeteiligung bleiben, erstattet der Versicherer ohnehin nichts. Wer knapp darüber liegt und zusätzlich eine Beitragsrückerstattung erwarten kann, rechnet manchmal anders. Bewahren Sie Rechnungen in jedem Fall auf, denn viele Tarife lassen die Einreichung noch eine Weile rückwirkend zu. Die genauen Fristen stehen in Ihren Bedingungen.
Sinkt der Beitrag dauerhaft, wenn ich den Selbstbehalt erhöhe?
Er sinkt zum Zeitpunkt der Änderung, nicht dauerhaft gegenüber der allgemeinen Entwicklung. Beitragsanpassungen treffen auch Tarife mit hohem Selbstbehalt. Wer den Beitrag im Ruhestand wirklich stabil halten will, sollte zusätzlich prüfen, ob ein Beitragsentlastungstarif oder ein Tarifwechsel die bessere Wirkung hat. Häufig ist die Kombination aus beidem wirksamer als ein hoher Selbstbehalt allein.
Gibt es eine Selbstbeteiligung auch beim Krankentagegeld?
Dort spricht man nicht von Selbstbeteiligung, sondern von der Karenzzeit: Sie legt fest, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld gezahlt wird. Je später die Leistung einsetzt, desto niedriger der Beitrag. Die Überlegung ist dieselbe wie beim Selbstbehalt – Sie tragen den Anfang selbst. Wichtig ist, dass die Lücke zu Ihren Rücklagen und zur Lohnfortzahlung passt.
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