Beides stimmt nicht. Die erste Annahme ist schlicht falsch, die zweite gilt in zehn anderen Ländern — in Bayern gerade nicht.
Die Beihilfesätze in Bayern
Bayern folgt dem Bundesmodell. Der Bemessungssatz hängt am Status, nicht am Familienstand:
| Wer | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtin oder Beamter im aktiven Dienst | 50 % |
| dieselbe Person ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger, also im Ruhestand | 70 % |
| berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 % |
| je berücksichtigungsfähigem Kind | 80 % |
Rechtsgrundlage ist die Bayerische Beihilfeverordnung, § 46 BayBhV, die auf Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes beruht. (Stand 26. August 2026, am Verordnungstext geprüft.)
Den Rest, also 50 % im aktiven Dienst und 30 % im Ruhestand, decken Sie über einen beihilfekonformen Resttarif in der privaten Krankenversicherung ab. Der Satz für den Ehepartner gilt nur unterhalb einer Einkommensgrenze; wie hoch sie in Bayern liegt, erfragen Sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle — wir veröffentlichen dazu keine Zahl, die wir nicht selbst in der Verordnung nachgelesen haben.
Der Irrtum, Bayern zahle mehr
Sie ist falsch.
Wir haben im August 2026 für alle 16 Länder und den Bund in der jeweiligen Beihilfeverordnung nachgelesen. Das Ergebnis: 14 Länder und der Bund wenden dieselben Sätze an. Bayern gehört dazu, Sachsen ebenso, Niedersachsen ebenso. Zwischen diesen Ländern besteht beim Bemessungssatz kein Unterschied — nicht ein Prozentpunkt.
Abweichungen gibt es nur in Bremen und Hessen. Diese beiden Länder rechnen familienbezogen: allein stehend 50 %, verheiratet 55 %, je Kind 5 Punkte mehr, im Ruhestand 10 Punkte mehr. Ein allein stehender Pensionär kommt dort auf 60 % statt 70 %. Gegenüber diesen beiden Ländern steht Bayern also tatsächlich besser da — aber nicht, weil Bayern besonders großzügig wäre, sondern weil es dem Normalfall folgt.
Praktisch heißt das: Wenn Ihnen jemand einen Tarif mit dem Argument verkauft, in Bayern sei die Beihilfe besonders hoch, sollten Sie nachfragen. Die vollständige Übersicht aller Länder steht auf unserer Seite zur PKV für Beamte.
Bayern kennt keine pauschale Beihilfe
Die pauschale Beihilfe, oft „Hamburger Modell" genannt, ist ein Angebot an Beamte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen: Statt der prozentualen Beihilfe übernimmt der Dienstherr etwa die Hälfte des Kassenbeitrags. Ohne dieses Modell zahlt ein gesetzlich versicherter Beamter seinen Beitrag vollständig allein — es gibt keinen Arbeitgeberanteil wie bei Angestellten.
Eingeführt haben die pauschale Beihilfe unter anderem Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein; Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben sie angekündigt oder vorbereitet. Bayern bietet sie nicht an, Hessen ebenfalls nicht.
Für einen bayerischen Beamten hat das eine klare Folge: Der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung ist hier finanziell deutlich unattraktiver als in Berlin oder Sachsen, weil der Dienstherr sich daran nicht beteiligt. Wer sich in Bayern gegen die PKV entscheidet, verzichtet auf die Beihilfe, ohne dafür einen Ersatz zu bekommen.
Das ist kein Argument dafür, dass die PKV für jeden die richtige Wahl ist — es ist ein Argument dafür, die Entscheidung in Bayern anders zu rechnen als in einem Land mit Pauschale. Der Stand der Einführung ändert sich zudem: Länder führen das Modell nach und nach ein. Was oben steht, ist der Stand vom 26. August 2026.
Wer in Bayern zuständig ist
Anders als in manchen Ländern ist das keine einzelne Behörde an einem Ort, sondern eine Verwaltung mit Dienststellen im ganzen Freistaat — unter anderem in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Weiden und Würzburg.
Welche Dienststelle für Sie zuständig ist, richtet sich in der Regel nach Ihrem Beschäftigungsort und dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Das LfF bietet außerdem eine papierlose Antragstellung mit Belegupload über die Webanwendung BeihilfeOnline an, für die eine Anmeldung im Mitarbeiterservice Bayern nötig ist.
Wichtig für die Praxis: Die Beihilfestelle meldet Änderungen Ihres Bemessungssatzes nicht an Ihre private Krankenversicherung. Wenn sich Ihr Satz ändert — etwa beim zweiten Kind oder beim Eintritt in den Ruhestand —, müssen Sie die Anpassung Ihres Tarifs selbst veranlassen. Sonst versichern Sie Prozente doppelt, die längst der Dienstherr trägt.
Beamtenanwärter in Bayern
Weil das Anwärterbezüge sind und keine volle Besoldung, bieten die Gesellschaften eigene Anwärtertarife an, die den Resttarif in dieser Phase deutlich günstiger machen.
Für Anwärter mit einer Vorerkrankung ist der Zeitpunkt entscheidend: In den ersten sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung greift die Öffnungsaktion der teilnehmenden Gesellschaften. Sie sichert die Aufnahme zu, begrenzt den Risikozuschlag auf höchstens 30 % und schließt Leistungsausschlüsse aus. Nach Ablauf dieser Frist gilt wieder die normale Risikoprüfung. Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden Gesellschaften, nicht um einen gesetzlichen Anspruch — welche Gesellschaft mitmacht, ist eine Frage der aktuellen Liste.
Im Ruhestand
Ihr privat abzusichernder Anteil sinkt damit von 50 % auf 30 % — der Beitrag zur Restkostenversicherung fällt entsprechend, sofern der Tarif umgestellt wird.
Genau das passiert nicht von selbst. Die Umstellung müssen Sie beantragen, und die meisten Gesellschaften räumen dafür eine Frist ein, innerhalb derer die Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist. Wie lang diese Frist ist, steht in Ihren Versicherungsbedingungen, nicht im Gesetz. Wer sie verstreichen lässt, zahlt im schlechteren Fall jahrelang für einen 50-%-Schutz, den er nicht mehr braucht.
Bayern hat mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse zudem eine Gesellschaft, die traditionell viele Beamte im Freistaat versichert. Wie sich deren Beiträge zuletzt entwickelt haben, steht auf unserer Seite zur Beitragserhöhung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse.
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Ist die Beihilfe in Bayern höher als in anderen Bundesländern?
Nein. Bayern wendet dieselben Bemessungssätze an wie der Bund und 13 weitere Länder: 50 % im aktiven Dienst, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 % im Ruhestand, 70 % für den Ehepartner, 80 % je Kind. Nur Bremen und Hessen rechnen anders, nämlich familienbezogen. Gegenüber diesen beiden steht Bayern besser da, gegenüber allen übrigen gleich.
Kann ich als bayerischer Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?
Bleiben können Sie, aber Sie zahlen den Beitrag allein. Bayern bietet die pauschale Beihilfe nicht an, mit der zehn andere Länder etwa die Hälfte des Kassenbeitrags übernehmen. Einen Arbeitgeberanteil wie Angestellte erhalten Beamte nicht. Die Entscheidung gegen die PKV kostet in Bayern deshalb mehr als in Berlin, Hamburg oder Sachsen.
Wer bearbeitet meinen Beihilfeantrag in Bayern?
Das Landesamt für Finanzen (LfF) mit Dienststellen unter anderem in Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Weiden und Würzburg. Welche für Sie zuständig ist, richtet sich meist nach Beschäftigungsort und Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Anträge lassen sich über die Webanwendung BeihilfeOnline papierlos einreichen.
Was ändert sich an meiner PKV, wenn ich in Pension gehe?
Ihr Bemessungssatz steigt von 50 % auf 70 %, Sie müssen also nur noch 30 % privat absichern. Der Tarif wird aber nicht automatisch umgestellt — das müssen Sie selbst veranlassen. Die meisten Gesellschaften erlauben die Umstellung innerhalb einer Frist ohne erneute Gesundheitsprüfung; die Frist steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Ich habe eine Vorerkrankung. Komme ich in Bayern in die PKV?
In den ersten sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung greift die Öffnungsaktion: Aufnahme zugesichert, Risikozuschlag höchstens 30 %, keine Leistungsausschlüsse. Das gilt bundesweit bei den teilnehmenden Gesellschaften, also auch in Bayern. Danach gilt die normale Risikoprüfung. Die Frist ist der entscheidende Punkt — sie lässt sich nicht verlängern.
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