WENN DER BEITRAG HÖHER IST ALS DIE MIETE

PKV-Beitrag im Ruhestand senken

Im Ruhestand trifft eine hohe PKV-Beitragsrechnung auf ein Einkommen, das nicht mehr steigt. Genau dann sind die Beiträge oft am höchsten – weil der Tarif seit Jahrzehnten besteht, längst für Neukunden geschlossen ist und sich die Kosten auf ein schrumpfendes Kollektiv verteilen. Der Ausweg heißt §204 VVG: ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft, ohne Gesundheitsprüfung für den bestehenden Schutz und ohne Verlust der Altersrückstellungen. Senden Sie uns Ihre Police – die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Warum der Beitrag ausgerechnet im Ruhestand so hoch ist

Drei Entwicklungen treffen gleichzeitig zusammen.

Ihr Tarif ist alt. Wer seit dreißig oder vierzig Jahren im selben Tarif versichert ist, sitzt fast immer in einem Bestand, der für Neukunden längst geschlossen wurde. Dort kommen keine jungen Versicherten mehr hinzu, während die verbliebenen älter werden.

Der Arbeitgeberzuschuss fällt weg. Als Angestellter haben Sie rund die Hälfte des Beitrags über den Arbeitgeber getragen. Im Ruhestand übernimmt die Rentenversicherung nur einen Zuschuss, der auf den halben allgemeinen GKV-Beitragssatz begrenzt ist – bei hohen PKV-Beiträgen deckt er einen deutlich kleineren Anteil.

Und die Altersrückstellung reicht nicht immer. Sie dämpft den Anstieg, verhindert ihn aber nicht. Gerade in kleinen, alten Kollektiven wird sie von der Kostenentwicklung überholt.

Was Sie im Ruhestand konkret tun können

Tarifwechsel nach §204 VVG. Der wirksamste Weg. Sie haben Anspruch auf jeden anderen Tarif Ihrer Gesellschaft, dessen Voraussetzungen Sie erfüllen – einschließlich der geschlossenen. Die Altersrückstellungen gehen vollständig mit, eine Gesundheitsprüfung ist für den bestehenden Leistungsumfang nicht zulässig. Das ist entscheidend, weil im Alter kaum jemand ohne Vorerkrankungen ist.

Beitragsentlastungstarif prüfen. Viele Versicherte haben einen, ohne es zu wissen. Er senkt den Beitrag ab einem festgelegten Alter, meist ab 65. Ein Blick in die Police lohnt sich.

Gesetzlicher Zuschlag. Seit dem 60. Lebensjahr wird der zehnprozentige Zuschlag nicht mehr erhoben, ab 65 fließt er in die Beitragsdämpfung. Auch das ist bereits eingerechnet – der Beitrag wäre ohne ihn noch höher.

Selbstbeteiligung anpassen. Senkt den Beitrag, verlagert aber Kosten auf Sie. Im Ruhestand mit häufigeren Arztbesuchen selten die erste Wahl.

Standard- oder Basistarif. Die letzte Möglichkeit, wenn nichts anderes trägt. Beide begrenzen den Beitrag, kosten aber erheblich Leistung.

Warum die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist ausscheidet

Ab 55 Jahren ist der Wechsel zurück in die GKV praktisch ausgeschlossen – der Gesetzgeber hat dafür enge Voraussetzungen gesetzt, die im Ruhestand kaum jemand erfüllt.

Damit bleibt der interne Tarifwechsel in aller Regel der einzige Weg, der spürbar entlastet, ohne den Schutz aufzugeben. Und er ist unbefristet: Sie können ihn beliebig oft in Anspruch nehmen, auch mehrfach in Folge.

Was ein Wechsel im Ruhestand konkret bringt

Das größte Potenzial liegt genau bei denen, die am längsten versichert sind. Wer über Jahrzehnte Altersrückstellungen aufgebaut hat und in einem geschlossenen Tarif sitzt, findet häufig eine Alternative in derselben Gesellschaft, die mehrere hundert Euro monatlich günstiger ist – bei vergleichbarem Leistungsumfang.

Seriös beziffern lässt sich das erst nach Prüfung Ihrer Police. Pauschale Prozentversprechen sagen über Ihren Fall nichts aus.

Häufige Fragen

Ja. Der Anspruch aus §204 VVG kennt keine Altersgrenze. Er gilt unbefristet und beliebig oft, auch im Ruhestand und auch dann, wenn Sie bereits mehrfach gewechselt haben.

Für Ihren bisherigen Leistungsumfang nicht – das ist der wichtigste Punkt beim internen Wechsel. Nur für Leistungen, die darüber hinausgehen, darf die Gesellschaft einen Zuschlag verlangen oder diesen Teil ausschließen.

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss in Höhe des halben allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung, bezogen auf Ihre Rente – höchstens jedoch die Hälfte Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags. Bei hohen Beiträgen bleibt der überwiegende Teil bei Ihnen.

Beim Wechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft werden sie vollständig übertragen – unabhängig davon, wie alt Sie sind und wie lange Sie versichert waren. Verloren geht ein Teil nur beim Wechsel zu einem anderen Versicherer.

In aller Regel nicht. Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr an Voraussetzungen geknüpft, die im Ruhestand kaum jemand erfüllt. Der interne Tarifwechsel ist deshalb meist der einzige Weg, der spürbar entlastet.

Prüfen lassen, und zwar zuerst den internen Tarifwechsel. Reicht das nicht aus, kommen Standard- oder Basistarif in Betracht, die den Beitrag deckeln. Welcher Weg für Sie trägt, hängt von Tarif, Gesellschaft und Leistungsumfang ab.

Häufig ja, und oft sogar besonders. Wer am längsten versichert ist, hat die größten Altersrückstellungen – und die gehen beim internen Wechsel vollständig mit.

Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.

Über PKVservice

PKVservice vermittelt seit 2010 Kontakte zwischen privat Krankenversicherten und spezialisierten PKV-Experten. Die Gründung erfolgte aus der Beratungspraxis heraus: Vor 2010 haben wir privat Krankenversicherte selbst betreut – zum Wechsel ebenso wie zur Tarifoptimierung nach §204 VVG. Heute beraten wir nicht mehr selbst, sondern stellen den Kontakt zu den Experten her, die das täglich tun.

Über 330.000 vermittelte Interessenten und mehr als 50.000 durchgeführte Optimierungen später kennen wir diesen Markt aus beiden Richtungen – die Tarifwelten der Gesellschaften und die Experten, die damit arbeiten. Zu unserem Netzwerk gehören über 100 PKV-Spezialisten bundesweit, darunter ehemalige Mitarbeiter von Krankenversicherungen und auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte. Mit vielen von ihnen arbeiten wir seit über einem Jahrzehnt zusammen.

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