Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze, ist das Bruttojahresgehalt, ab dem ein Angestellter frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen darf.
Wie hoch ist sie?
2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Für 2027 steigt sie außerplanmäßig auf voraussichtlich rund 84.600 Euro – Grund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026, das eine Sonderanhebung von 3.600 Euro vorsieht.
Was gilt für bereits Privatversicherte?
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine besondere Grenze in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Wer am 31. Dezember 2026 privat versichert ist, dem gilt für 2027 die Grenze ohne Sonderanhebung.
Was das für Sie bedeutet
Wer 2026 zwischen 77.400 und 84.600 Euro verdient und in die PKV möchte, muss noch 2026 wechseln. Die GKV-Kündigung muss bis zum 30. September 2026 vorliegen.
Häufige Fragen
Zählen Boni und Sonderzahlungen mit?
Regelmäßige Sonderzahlungen ja, einmalige oder freiwillige in der Regel nicht. Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.
Was passiert, wenn mein Gehalt später wieder sinkt?
Dann werden Sie erneut versicherungspflichtig. Eine Befreiung ist möglich, muss aber innerhalb von drei Monaten beantragt werden.
Gilt die Grenze auch für Selbstständige?
Nein. Selbstständige sind unabhängig vom Einkommen versicherungsfrei und können frei wählen.
Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.
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