Basistarif

Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif, dessen Leistungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und dessen Beitrag den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten darf.

Wer hat Anspruch auf den Basistarif?

Jeder privat Versicherte, dessen Vertrag ab 2009 geschlossen wurde. Die Gesellschaft darf den Wechsel nicht ablehnen und weder eine Gesundheitsprüfung noch einen Risikozuschlag verlangen. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag.

Was kostet der Basistarif?

Höchstens so viel wie der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Für viele langjährig Versicherte liegt er trotzdem über dem, was ein regulärer Tarifwechsel erreichen würde – weil die Leistungen deutlich geringer sind.

Was das für Ihren Beitrag bedeutet

Der Basistarif ist eine Absicherung nach unten, keine Optimierung. Er begrenzt den Beitrag, kostet aber erheblich Leistung. Prüfen Sie zuerst, was ein Tarifwechsel nach §204 VVG in Ihrer Gesellschaft möglich macht.

Häufige Fragen

Nein. Es besteht ein gesetzlicher Aufnahmeanspruch, ohne Gesundheitsprüfung.

Sie bleiben erhalten und werden angerechnet.

Ja. §204 VVG gilt auch aus dem Basistarif heraus.

Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.

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