GKV-KÜNDIGUNG BIS 30. SEPTEMBER 2026

Letzte Chance für den PKV-Wechsel: Was sich 2027 ändert

Wer 2026 zwischen 77.400 und rund 84.600 Euro brutto verdient und in die private Krankenversicherung wechseln möchte, hat dafür nur noch wenige Wochen Zeit. Grund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2027 außerplanmäßig um 3.600 Euro und liegt dann bei voraussichtlich 84.600 Euro. Wer diese Grenze mit seinem Einkommen nicht erreicht, bleibt ab dem 1. Januar 2027 versicherungspflichtig. Die GKV-Kündigung muss bis zum 30. September 2026 vorliegen, der PKV-Vertrag spätestens zum 1. Dezember 2026 beginnen.

Was genau beschlossen wurde

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, entscheidet darüber, ob ein Angestellter zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen darf. 2026 liegt sie bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat.

Normalerweise steigt sie im Takt der Löhne. Für 2027 kommt eine Sonderanhebung von 300 Euro monatlich hinzu — insgesamt 3.600 Euro im Jahr. Nach der regulären Anpassung auf 81.000 Euro ergibt das rund 84.600 Euro. Der endgültige Wert steht erst im Herbst 2026 fest, wenn die Sozialversicherungsrechengrößen veröffentlicht werden.

Wer jetzt handeln muss

Angestellte zwischen 77.400 und 84.600 Euro Jahresbrutto. Sie könnten 2026 wechseln, ab 2027 nicht mehr. Für sie ist es die letzte Gelegenheit auf absehbare Zeit.

Wer 2026 durch eine Gehaltserhöhung über 77.400 Euro gekommen ist. Ein verbreiteter Irrtum: Die Versicherungsfreiheit beginnt erst zum 1. Januar des Folgejahres — und dann gilt bereits die neue Grenze von 84.600 Euro. Wer 2026 also 82.000 Euro verdient, kommt 2027 nicht in die PKV.

Wer bereits privat versichert ist, ist nicht betroffen. Für Versicherte, die am 31. Dezember 2026 privat versichert waren, gilt die Grenze ohne Sonderanhebung, also 81.000 Euro. Der Bestand bleibt geschützt.

Die beiden Fristen

Die GKV-Kündigung muss spätestens am 30. September 2026 vorliegen — es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

Der PKV-Vertrag muss spätestens am 1. Dezember 2026 beginnen. Bis dahin müssen Antrag, Gesundheitsprüfung und Annahme durch die Gesellschaft abgeschlossen sein. Realistisch heißt das: Der Antrag sollte im September gestellt sein, nicht erst im November.

Was sich für bereits Privatversicherte ändert

Ein Nebeneffekt betrifft alle privatversicherten Angestellten positiv: Weil die Beitragsbemessungsgrenze mitsteigt, erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV — von 508,59 Euro auf 557,81 Euro monatlich für die Krankenversicherung, ein Plus von 49,22 Euro. Dazu kommt der hälftige Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung.

Wer einen hohen PKV-Beitrag zahlt, wird 2027 also etwas entlastet. Am Beitrag selbst ändert das nichts.

Häufige Fragen

Bis zum 30. September 2026. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, damit der PKV-Vertrag spätestens am 1. Dezember 2026 beginnen kann.

Voraussichtlich rund 84.600 Euro im Jahr. Sie ergibt sich aus der regulären Anpassung auf 81.000 Euro plus der Sonderanhebung von 3.600 Euro aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026. Der amtliche Wert wird im Herbst 2026 veröffentlicht.

In aller Regel nicht. Die Versicherungsfreiheit beginnt erst zum 1. Januar des Folgejahres, und dann gilt bereits die neue Grenze. Maßgeblich ist, ob Ihr Jahreseinkommen 2026 die neue Grenze von rund 84.600 Euro erreicht.

Nein. Für Versicherte, die am 31. Dezember 2026 privat versichert waren, gilt die Grenze ohne die Sonderanhebung, also 81.000 Euro.

Ja. Der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt von 508,59 auf 557,81 Euro monatlich, ein Plus von 49,22 Euro. Grund ist die höhere Beitragsbemessungsgrenze.

Dann bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung, bis Ihr Einkommen die dann geltende Grenze überschreitet. Bei rund 84.600 Euro ist das für viele auf Jahre nicht erreichbar.

Hinweis: PKVservice ist ein Vermittlungsdienst und erbringt selbst keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information, wurden sorgfältig recherchiert und mit Quelle und Stand gekennzeichnet, sind jedoch ohne Gewähr. Maßgeblich für Ihren Vertrag sind allein Ihre Versicherungsbedingungen und das Anpassungsschreiben Ihrer Gesellschaft. Die individuelle Prüfung erfolgt durch die von uns vermittelten unabhängigen PKV-Experten.

Über PKVservice

PKVservice vermittelt seit 2010 Kontakte zwischen privat Krankenversicherten und spezialisierten PKV-Experten. Die Gründung erfolgte aus der Beratungspraxis heraus: Vor 2010 haben wir privat Krankenversicherte selbst betreut – zum Wechsel ebenso wie zur Tarifoptimierung nach §204 VVG. Heute beraten wir nicht mehr selbst, sondern stellen den Kontakt zu den Experten her, die das täglich tun.

Über 330.000 vermittelte Interessenten und mehr als 50.000 durchgeführte Optimierungen später kennen wir diesen Markt aus beiden Richtungen – die Tarifwelten der Gesellschaften und die Experten, die damit arbeiten. Zu unserem Netzwerk gehören über 100 PKV-Spezialisten bundesweit, darunter ehemalige Mitarbeiter von Krankenversicherungen und auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte. Mit vielen von ihnen arbeiten wir seit über einem Jahrzehnt zusammen.

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