§204 VVG: Ihr Recht auf einen günstigeren PKV-Tarif

§204 des Versicherungsvertragsgesetzes ist eines der wichtigsten Rechte für privat Krankenversicherte – und gleichzeitig eines der unbekanntesten. Das Gesetz garantiert Ihnen, jederzeit innerhalb Ihrer Versicherungsgesellschaft den Tarif zu wechseln, ohne Altersrückstellungen zu verlieren und ohne erneute Gesundheitsprüfung bei gleichwertigen Leistungen.

Was regelt §204 VVG genau?

Das Gesetz gibt jedem Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung das Recht, bei seinem bestehenden Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Der Versicherer ist verpflichtet, die bisher erworbenen Rechte und Altersrückstellungen anzurechnen. Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleichwertigen oder niedrigeren Leistungen darf keine erneute Gesundheitsprüfung verlangt werden. Risikozuschläge sind nur bei Mehrleistungen zulässig.

Für wen ist der Tarifwechsel besonders sinnvoll?

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG lohnt sich besonders für Versicherte, die seit mehr als 5 Jahren im gleichen Tarif sind, deren Beiträge in den letzten Jahren stark gestiegen sind, die über 50 Jahre alt sind und sich um die Beitragsentwicklung im Alter sorgen, oder die monatlich mehr als 500 € für ihre PKV zahlen. In all diesen Fällen existieren häufig günstigere Tarife beim gleichen Versicherer.

Warum informiert mein Versicherer mich nicht?

Versicherer sind zwar verpflichtet, bei Beitragserhöhungen auf das Tarifwechselrecht hinzuweisen, müssen aber nicht aktiv den günstigsten Tarif empfehlen. Viele Versicherer bieten nur wenige, für sie vorteilhafte Alternativen an. Ein unabhängiger Experte kennt alle verfügbaren Tarife – auch geschlossene Alttarife – und findet die optimale Lösung.