Bei der Behandlung durch einen Arzt oder im Krankenhaus spielen die Abrechnungsfaktoren eine zentrale Rolle für die Kosten, die im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) entstehen. Die Abrechnung erfolgt in der PKV auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese legen fest, welche Vergütungen Ärzte und Zahnärzte für ihre Leistungen in Rechnung stellen dürfen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Abrechnungsfaktoren es gibt, wie sie sich auf die Kosten auswirken und welche Besonderheiten für Privatversicherte gelten.
1. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen in der PKV. Jede medizinische Leistung hat in der GOÄ eine spezifische Ziffer, die den jeweiligen Leistungsinhalt und den dazugehörigen Basisbetrag festlegt. Der Basisbetrag wird mit einem Abrechnungsfaktor multipliziert, um den Endbetrag für die jeweilige Leistung zu berechnen. Der Faktor kann je nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad der Behandlung variieren.
In der Regel liegt der Abrechnungsfaktor zwischen dem 1,0- und dem 2,3-fachen Satz. Bei besonderen Umständen oder höherem Aufwand kann der Arzt auch einen höheren Faktor (bis zu 3,5-fach) ansetzen. Der Versicherte erhält eine detaillierte Rechnung, die alle erbrachten Leistungen und deren Abrechnungsfaktoren auflistet. Die Experten von PKV Service unterstützen Sie dabei, die Abrechnung Ihrer Arztrechnungen zu verstehen und mögliche Unstimmigkeiten zu klären.
2. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Ähnlich wie die GOÄ regelt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die Vergütung zahnärztlicher Leistungen. Auch hier werden die Kosten für jede Behandlung anhand eines festgelegten Basisbetrags und eines Abrechnungsfaktors berechnet. Der Abrechnungsfaktor kann je nach Aufwand und Schwierigkeit der Behandlung zwischen dem 1,0- und dem 3,5-fachen Satz liegen. Bei besonders aufwändigen Behandlungen oder individuellen Vereinbarungen können höhere Abrechnungsfaktoren angewendet werden. Privatversicherte profitieren hierbei oft von einer höheren Flexibilität bei der Wahl der Behandlungsmethoden und Materialien.
3. Besonderheiten bei stationären Leistungen im Krankenhaus
Für stationäre Behandlungen im Krankenhaus gelten die Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) als Grundlage für die Abrechnung. Diese Pauschalen decken die gesamten Kosten für eine Behandlung im Krankenhaus ab, einschließlich der ärztlichen Leistungen, der Unterbringung und der Pflege. Für Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer wird jedoch zusätzlich nach der GOÄ abgerechnet. Hierbei kommen oft höhere Abrechnungsfaktoren zur Anwendung, insbesondere bei einer Behandlung durch den Chefarzt.
4. Welche Abrechnungsfaktoren dürfen Ärzte ansetzen?
Die Wahl des Abrechnungsfaktors hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Aufwand, dem Schwierigkeitsgrad und der Dringlichkeit der Behandlung. Der Regelsatz liegt in der PKV meist beim 2,3-fachen Satz. Für einfache Behandlungen wird der 1,0-fache Satz berechnet, während bei besonders zeitintensiven oder schwierigen Behandlungen der 3,5-fache Satz angesetzt werden kann. Ärzte müssen den Patienten vorab über die höheren Kosten informieren, wenn ein höherer Abrechnungsfaktor als der Regelsatz angewendet werden soll.
5. Transparenz und Kontrolle der Abrechnungen
Für Privatversicherte ist es wichtig, die Abrechnungen genau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu bestimmten Abrechnungsfaktoren können Sie sich an Ihre PKV oder an einen unabhängigen Abrechnungsberater wenden. Die Experten von PKV Service helfen Ihnen dabei, Ihre Rechnungen zu überprüfen und gegebenenfalls Rückfragen zu klären.
Fazit
Die Abrechnungsfaktoren beim Arzt oder im Krankenhaus haben einen wesentlichen Einfluss auf die entstehenden Kosten in der PKV. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) legen fest, wie ärztliche und zahnärztliche Leistungen abgerechnet werden. Privatversicherte sollten sich mit den Abrechnungsfaktoren vertraut machen und ihre Rechnungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass die abgerechneten Leistungen korrekt sind. Die Experten von PKV Service stehen Ihnen zur Seite, um Unklarheiten zu klären und Ihnen eine optimale Unterstützung bei der Abrechnung zu bieten.
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